Webinar: Ersatzmitglieder Teil 1
Vom Nachrücker zum kompetenten Betriebsratsmitglied
Als Ersatzmitglied können Sie jederzeit in das BR-Gremium nachrücken, wenn ein ordentliches Mitglied dauerhaft oder zeitweilig verhindert ist. Damit Sie für Ihren Einsatz im BR fit sind und sich aktiv in die BR-Arbeit einbringen können, sollten Sie über die wesentlichen Regelungen des Betriebsverfassungsrechts Bescheid wissen. In diesem Webinar erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Pflichten als Ersatzmitglied und gewinnen Grundkenntnisse für eine kompetente Mitbestimmung.
Kostenlos
für Sie

- „Fitting“ Betriebsverfassungsgesetz
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Verhinderung eines oder mehrerer BR-Mitglieder
- Tatsächliche und rechtliche Verhinderung
- Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts
- Dauerhaftes Ausscheiden eines BR-Mitglieds
- Im Vertretungsfall
- Freistellung und Freizeitausgleich
- Ansprüche auf Kostenerstattung
- Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht
- Beginn und Dauer des Kündigungsschutzes
- Nachwirkender Kündigungsschutz als Ersatzmitglied nach BR-Tätigkeit
- Nachwirkender Kündigungsschutz als Wahlbewerber
- Abmeldung und Rückmeldung beim Vorgesetzten
- Befugnisse des BRV
- Vergütung
- BR-Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
- Pflicht zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit
- Rechtzeitige Ladung mit Tagesordnung
- Zeitlicher Rahmen für die Vorbereitung der BR-Sitzung
- Ersatzmitglied in Teilzeit bzw. im Schichtbetrieb
- Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung
- Zugriff auf Protokolle/Unterlagen von BR, GBR, KBR und Ausschüssen
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Webinar eignet sich für alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.
Ihr
Seminarablauf
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).
Webinar: Ersatzmitglieder Teil 1
Vom Nachrücker zum kompetenten Betriebsratsmitglied
Als Ersatzmitglied können Sie jederzeit in das BR-Gremium nachrücken, wenn ein ordentliches Mitglied dauerhaft oder zeitweilig verhindert ist. Damit Sie für Ihren Einsatz im BR fit sind und sich aktiv in die BR-Arbeit einbringen können, sollten Sie über die wesentlichen Regelungen des Betriebsverfassungsrechts Bescheid wissen. In diesem Webinar erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Pflichten als Ersatzmitglied und gewinnen Grundkenntnisse für eine kompetente Mitbestimmung.
Kostenloses
Starter-Set
- „Fitting“ Betriebsverfassungsgesetz
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche

Ihr
Teilnehmerkreis
Das Webinar eignet sich für alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).