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Seminarinhalt
Aufgaben und Befugnisse des WA-Sprechers
- Vertretung nach außen: Den WA gegenüber Unternehmer und Betriebsrat vertreten
- Hauptansprechpartner im WA: Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Informationen
- Unterrichtung des Betriebsrats: Unverzügliche Information über die WA-Sitzungen
- Zeit für WA-Arbeit: Freistellung für Vor- und Nachbereitung von Sitzungen
Effiziente Arbeitsorganisation im Wirtschaftsausschuss
- Aufgaben und Kompetenzen im Wirtschaftsausschuss optimal verteilen
- Gesetzliche Regelungen Fehlanzeige: Sinn und Unsinn einer Geschäftsordnung
- Agiles Arbeiten im Wirtschaftsausschuss: Arbeits- und Projektgruppen bilden
- Nötige Sachmittel für eine angemessene Aufgabenwahrnehmung abrufen
Wirtschaftsausschusssitzungen strukturiert leiten
- WA-Arbeit aus dem Home-Office: Sind Online-Sitzungen möglich?
- Informationsfluss sicherstellen: Erforderliche Unterlagen rechtzeitig anfordern
- Von der Einladung bis zum Protokoll: WA-Sitzungen korrekt durchführen
- Meinungsbildung im Gremium: Sind Beschlussfassungen nötig oder nicht?
Mit BR, GBR und Aufsichtsrat abgestimmt zusammenarbeiten
- Schnittstellen zu anderen Gremien herausarbeiten
- Sich mit anderen Gremien austauschen und die Zusammenarbeit optimieren
- Gemeinsam Strategien entwickeln und maßgeblich Einfluss nehmen
So klappt die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
- Vertrauensvoll zusammenarbeiten, sich aber nicht abspeisen lassen
- Was tun bei Meinungsverschiedenheiten zur wirtschaftlichen Lage?
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Wirtschaftsausschusssprecher sowie deren Stellvertreter.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe, sofern sie dem Betriebsrat angehören, erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.




