Seminarinhalt:
Rechtliche Grundlagen zur Protokollführung in der BR-Arbeit mit KI
- § 34 BetrVG im Fokus: Gesetzliche Anforderungen an ein Sitzungsprotokoll
- Refresh: Struktur und Aufbau eines Sitzungsprotokolls kennen
- Was ist KI und wie kann sie zur Protokollführung eingesetzt werden?
- KI und das Aufzeichnungsverbot aus § 30 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG
- Darauf sollten Sie bei der Auswahl der passenden KI achten
KI-Lösungen zur Unterstützung der Protokollführung
- Verschiedene KI-Tools zur Transkription von Sprachaufzeichnungen kennen
- KI-basierte Weiterverarbeitung transkribierter Aufzeichnungen in ein strukturiertes Protokoll
- Möglichkeiten zur KI-gestützten Analyse und Auswertung transkribierter Aufzeichnungen
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
Unser Lernformat
Webinar
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Ihr Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.
Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für alle Schriftführer des Betriebsrats, die regelmäßig Protokolle schreiben und sich dabei von KI unterstützen lassen wollen. Das Seminar richtet sich auch an Betriebsratsvorsitzende und Sekretäre des Betriebsrats.
Schulungsanspruch
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Webinars in regelmäßigen Zeitabständen erforderlich, um als Betriebsrat den Überblick über aktuelle Entwicklungen zu behalten. Der Betriebsrat muss sich dazu nicht auf ein Selbststudium anhand von Fachliteratur verweisen lassen (BAG, Beschluss vom 20.12.95, Az. 7 ABR 14/95).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG erfolgen.


