Seminarinhalt
Wichtiges Wissen zur BR-Arbeit
- Rechtliche Stellung, Aufgaben und Zuständigkeit des Betriebsrats
- Beteiligungsrechte kennen: Wo redet der Betriebsrat mit?
- Rolle und Aufgaben der Assistenz im Betriebsrat
- Kosten und Sachaufwand: Was muss der Arbeitgeber bezahlen?
- Sinnvolle Arbeitserleichterung: Die Geschäftsordnung des Betriebsrats
Die Arbeit im BR-Sekretariat sinnvoll strukturieren
- Regelmäßige Aufgaben mit festen Terminen versehen
- Fristenkalender: Unentbehrliches Hilfsmittel für eine funktionierende Büroorganisation
- So gelingt ein gutes Selbst- und Zeitmanagement
Ordnung ist das halbe Leben: Das BR-Büro effizient organisieren
- Das Rad nicht neu erfinden: Effektives Arbeiten mit Mustern und Checklisten
- Ablage- und Dokumentenmanagement im BR-Sekretariat
- So arbeiten Sie den Posteingang systematisch ab
- Schriftstücke und Briefe professionell verfassen
Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Betriebsversammlungen & Co.
- Von Planung und Organisation bis hin zur Raumgestaltung und Sitzordnung
- So sieht eine korrekte Einladung zur BR-Sitzung aus
- Die technische Ausstattung sorgfältig vorbereiten
So vermeiden Sie Stress und Hektik im BR-Büro
- Stressfaktoren zielsicher ausschalten
- Weniger Stress durch mehr Kommunikation
- Was tun bei Kommunikationsstörungen im BR-Büro?
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
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Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitarbeiter im Sekretariat des Betriebsrats, die sich mit den gesetzlichen Besonderheiten der Betriebsratsarbeit vertraut machen wollen.
Schulungsanspruch
Für Sekretärinnen und Sekretäre, die zugleich auch Mitglied des Betriebsrats sind, sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG erfolgen.

