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Seminarinhalt
Die Bedeutung des Sitzungsprotokolls
- Das Sitzungsprotokoll - was steckt rechtlich dahinter?
- Rechtliche Konsequenzen eines fehlerhaften Protokolls
- Verwertbarkeit: Nur so kommt dem Protokoll auch Beweisfunktion zu!
- Vorsicht Urkundenfälschung: Nachträgliche Änderungen des Protokolls
Im Fokus: Protokoll- und Schriftführung in der BR-Sitzung
- Anforderungen an einen wirksamen BR-Beschluss kennen
- Die unterschiedlichen Protokollarten bewusst anwenden
- Notwendiger Inhalt einer Sitzungsniederschrift: Das muss hinein!
- Protokollrahmen: Die Tagesordnung als Gerüst verwenden
- Wer schreibt, der bleibt: Hilfreiche Notizen anfertigen
- So wird’s gemacht: Am Beispiel von Musterprotokollen lernen
- Praxistipps zur richtigen Protokollierung: Typische Fehler vermeiden
Weitere Anwendungsbereiche der Protokoll- und Schriftführung in der BR-Tätigkeit
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber: Auf diese Punkte sollten Sie achten
- Monatsgespräch und Protokoll: Was muss hier rein?
- Protokoll der Betriebsversammlung: Wesentliche Inhalte zusammenfassen
Der richtige Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen
- Grundsätzliches zu Geheimhaltungspflichten in der BR-Arbeit erfahren
- Big Brother: Datenschutz im (digitalen) BR-Sekretariat sicherstellen
- Was darf die Büro-Assistenz alles wissen und gibt es eine Schweigepflicht?
- Organisation der Zugangsberechtigung zu wichtigen Dokumenten
- Wie lange müssen die Dokumente des BR aufbewahrt werden?
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitarbeiter im Sekretariat des Betriebsrats, die sich mit den gesetzlichen Besonderheiten der Betriebsratsarbeit vertraut machen wollen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Für Sekretärinnen und Sekretäre, die zugleich auch Mitglied des Betriebsrats sind, sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Konstenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG erfolgen.

