Seminare

Betriebsratssekretariat Teil 2

BR-Schriftstücke rechtssicher und datenschutzkonform erstellen

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  • Seminar

Protokolle sind in der Betriebsratsarbeit unverzichtbar. Über jede Verhandlung des Betriebsrats muss eine Sitzungsniederschrift erstellt werden. Sie dient dem Betriebsrat als Gedächtnisstütze und ist im Streitfall auch ein rechtsgültiger Nachweis, der vor Gericht Beweiskraft hat. In diesem Seminar lernen Sie wichtige Vorschriften und Regeln für die formal und inhaltlich richtige Protokollerstellung kennen. Außerdem erfahren Sie alles, was Sie über den Umgang mit vertraulichen Daten in der Betriebsratsarbeit wissen müssen.

Seminarinhalt

  • Das Sitzungsprotokoll - was steckt rechtlich dahinter?
  • Rechtliche Konsequenzen eines fehlerhaften Protokolls
  • Verwertbarkeit: Nur so kommt dem Protokoll auch Beweisfunktion zu!
  • Vorsicht Urkundenfälschung: Nachträgliche Änderungen des Protokolls

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Extra für Sie

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  • Arbeitsgesetze
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  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Unser Lernformat

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitarbeiter im Sekretariat des Betriebsrats, die sich mit den gesetzlichen Besonderheiten der Betriebsratsarbeit vertraut machen wollen.

Schulungsanspruch

Für Sekretärinnen und Sekretäre, die zugleich auch Mitglied des Betriebsrats sind, sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Konstenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG erfolgen.

Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

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93.57% Weiterempfehlung

389 Bewertungen

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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
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Lernzuwachs

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