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Seminarinhalt
Rechtliches Basiswissen für Ihre Schriftführertätigkeit
- Was ist gesetzlich geregelt?
- Rechtsgültige Form und inhaltliche Richtigkeit
- Beweisführung und Rechtsfolgen
- Wer ist für den Inhalt verantwortlich?
- Wo und wie lange sind Schriftstücke aufzubewahren?
Rechtliche Bedeutung des Sitzungsprotokolls
- Das Sitzungsprotokoll - was steckt rechtlich dahinter?
- Rechtliche Konsequenzen eines fehlerhaften Protokolls
- Vorsicht Urkundenfälschung! - Nachträgliche Änderung des Protokolls
- Beweiskraft von Protokollen
- Wer darf Protokolle der BR-Sitzung einsehen?
BR-Schriftführung: Rechtliche Anforderungen kennen
- Bestandsaufnahme: Aktuelle Schriftführung des Betriebsrats
- Rechtsnormen nach dem BetrVG und deren praktische Umsetzung
- Ihre rechtlichen Pflichten als Betriebsrat
- Achtung Fristen! - Das müssen Sie beachten
- Schriftführung zur Umsetzung der Beteiligungsrechte
- Formerfordernis bei Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden usw.
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber: Auf diese Punkte sollten Sie achten
Widersprüche rechtlich sicher formulieren
- Widerspruchsmöglichkeiten als Betriebsrat
- Vorsicht Formfehler! - Widersprüche richtig begründen
- Rechtliche Konsequenzen eines fehlerhaften Widerspruchs
- Weitere Fallstricke und wie Sie diese vermeiden
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Schriftführer des Betriebsrats und deren Stellvertretungen. Es eignet sich besonders für alle Teilnehmer der Grundlagen-Seminare Schriftführer Teil 1 bis 3 und an alle Betriebsratsvorsitzenden, die für die inhaltlich und rechtlich korrekte Einladung zur Sitzung verantwortlich sind, sowie an Sekretäre des Betriebsrats.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Das Seminar erfüllt die Kriterien der Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsratsmitglieder, die entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten neu erwerben oder auffrischen wollen.


