Webinar: SBV spezial - Rente und Schwerbehinderung
Als SBV kompetent und praxisnah durch den Renten-Dschungel
Wenn sich ältere (schwer-)behinderte Mitarbeiter über ihren Rentenanspruch informieren wollen, sind Sie als SBV häufig die erste Anlaufstelle im Betrieb. Damit Sie Ihren Kollegen umfassende Auskünfte geben und sie bei Anträgen und Verfahren kompetent unterstützen können, erfahren Sie in diesem Webinar alles, was Sie zum Thema Alterssicherung wissen müssen.
Kostenlos
für Sie

- Sozialgesetzbuch IX
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Der Weg zur Rente: Wichtige Vorschriften im SGB VI
- Wann gibt es Rentenabschläge?
- Welche Besonderheiten gibt es bei der Rentenbesteuerung?
- Voraussetzungen für Rente wegen Erwerbsminderung, § 43 SGB VI
- Vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI
- Verlängerte Lebensarbeitszeit, Teilrente und Langzeitkonten
- Arbeitslosengeld, Krankengeld und Altersteilzeit
- Regelungsmöglichkeiten durch Inklusionsvereinbarungen
- Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus: Was ist zu beachten?
- Hinzuverdienstmöglichkeiten und -grenzen
- Anspruch auf Weiterbildung auch für ältere (schwer-)behinderte Menschen?
- Verdienstsicherung auch bei nachlassender Leistungsfähigkeit?
- Beratung und Unterstützung
- Betriebsrenten und zusätzliche Alterssicherung
- Vorsicht bei Abfindungspauschalen in Sozialplänen
- Überblick über externe Beratungsstellen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
Ihr
Seminarablauf
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Webinar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Webinar: SBV spezial - Rente und Schwerbehinderung
Als SBV kompetent und praxisnah durch den Renten-Dschungel
Wenn sich ältere (schwer-)behinderte Mitarbeiter über ihren Rentenanspruch informieren wollen, sind Sie als SBV häufig die erste Anlaufstelle im Betrieb. Damit Sie Ihren Kollegen umfassende Auskünfte geben und sie bei Anträgen und Verfahren kompetent unterstützen können, erfahren Sie in diesem Webinar alles, was Sie zum Thema Alterssicherung wissen müssen.
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Starter-Set
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Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
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Schulungsanspruch
Das Webinar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.