Überlastungsgefahr am Arbeitsplatz
Als SBV für eine ausgeglichene Arbeitsbelastung eintreten
Mit dem Strukturwandel in der Arbeitswelt gehen häufig auch steigende psychische Belastungen einher. Zeitdruck, Arbeitsverdichtung und fortlaufende technische Neuerungen können die Gesundheit der Beschäftigten maßgeblich beeinträchtigen. In diesem Seminar erhalten Sie von Experten wichtige Handlungshilfen, mit denen Sie Kollegen vor der Überlastungsfalle schützen können.
Ihr
Seminarinhalt
- Steigender Stress, mehr Zeitdruck, weniger Personal
- Welchen Einfluss hat das Arbeitsumfeld?
- Betriebliche Arbeitsorganisation als wichtiger Faktor
- Welche Rolle hat das Betriebsklima?
- Stress und Erschöpfungsreaktionen
- Zusammenhang zwischen körperlichen und seelischen Beschwerden
- Indikatoren für den Burn-out-Prozess - häufige psychische Krankheitsbilder
- Mobbing als Burn-out-Beschleuniger
- Ist-Situation analysieren, Soll-Zustand ausarbeiten
- Unverhältnismäßige Arbeitsbelastungen zum Thema machen
- Aufklärungsarbeit leisten
- Arbeitsbedingungen gezielt verbessern
- Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Arbeitgeber
- Arbeitgeber sensibilisieren und von Maßnahmen überzeugen
- Worauf Sie im Gespräch mit Betroffenen achten sollten
- Klare Grenzen setzen für sich und andere
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.
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Seminar-Empfehlungen für Sie
Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht:
Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen
Schwerbehindertenvertretung Teil 1
Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Teil 3
Integration (schwer-)behinderter Kollegen fördern
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.