Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX
Vom rechtlichen Rahmen bis zur praxisgerechten Umsetzung
Wie können Sie die Beschäftigungssituation (schwer-)behinderter Menschen verbessern? Die Inklusionsvereinbarung ist das stärkste Beteiligungsrecht der SBV. Hier können Sie konkrete Ziele und Maßnahmen zur Inklusion (schwer-)behinderter Kollegen im Betrieb vereinbaren. In diesem Seminar lernen Sie den gesetzlichen Rahmen dafür kennen und erfahren, wie Sie sich für eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsprozessen einsetzen können.
Ihr Nutzen
- Die Beschäftigungssituation (schwer-)behinderter Menschen verbessern
- Sich für eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsprozessen einsetzen
- Den gesetzlichen Rahmen kennen und eigene Rechte durchsetzen
- Veranschaulichung einer praxisgerechten Umsetzung
Seminarinhalt
Was bringt eine Inklusionsvereinbarung?
- Von der Integration zur Inklusion
- Was ändert das Bundesteilhabegesetz?
- Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
- Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit
Regelungsinhalte einer Inklusionsvereinbarung
- Was kann und was sollte geregelt werden?
- Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Prävention
- Analyse des Ist-Zustandes und Herbeiführung des Soll-Zustandes
- Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der SBV
- Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit
Die praxisgerechte Umsetzung
- Wer ist beteiligt?
- Entwicklung gemeinsamer Ziele
- Maßnahmen zur Zielerreichung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Mustervereinbarungen und Praxis-Beispiele
Die UN-Behindertenrechtskonvention
- Einfluss auf die deutschen Bestimmungen
- Möglichkeiten und Grenzen
- Der rechtliche Handlungsspielraum von Betriebsrat und SBV
- Die verschiedenen Regelungsvarianten
Mitwirkung des Integrationsamtes
- Das Integrationsamt als Moderator
- Aufgaben des Integrationsamtes
- Verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten?
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Weitere Seminartage:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.698,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.631,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.580,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung einsetzen und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.
Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeits- und Sozialrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
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