Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX

Vom rechtlichen Rahmen bis zur praxisgerechten Umsetzung

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Details

Wie können Sie die Beschäftigungssituation (schwer-)behinderter Menschen verbessern? Die Inklusionsvereinbarung ist das stärkste Beteiligungsrecht der SBV. Hier können Sie konkrete Ziele und Maßnahmen zur Inklusion (schwer-)behinderter Kollegen im Betrieb vereinbaren. In diesem Seminar lernen Sie den gesetzlichen Rahmen dafür kennen und erfahren, wie Sie sich für eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsprozessen einsetzen können.

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  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Ihr
Seminarinhalt

  • Von der Integration zur Inklusion
  • Was ändert das Bundesteilhabegesetz?
  • Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
  • Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit
  • Was kann und was sollte geregelt werden?
  • Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Prävention
  • Analyse des Ist-Zustands und Herbeiführung des Soll-Zustands
  • Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der SBV
  • Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit
  • Wer ist beteiligt?
  • Entwicklung gemeinsamer Ziele
  • Maßnahmen zur Zielerreichung
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Mustervereinbarungen und Praxis-Beispiele
  • Einfluss auf die deutschen Bestimmungen
  • Möglichkeiten und Grenzen
  • Der rechtliche Handlungsspielraum von Betriebsrat und SBV
  • Die verschiedenen Regelungsvarianten
  • Das Integrationsamt als Moderator
  • Aufgaben des Integrationsamtes
  • Verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten?

Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren "Schwerbehindertenvertretung Teil 1 - 3" sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung einsetzen und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Schulungsanspruch

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX

Vom rechtlichen Rahmen bis zur praxisgerechten Umsetzung

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Wie können Sie die Beschäftigungssituation (schwer-)behinderter Menschen verbessern? Die Inklusionsvereinbarung ist das stärkste Beteiligungsrecht der SBV. Hier können Sie konkrete Ziele und Maßnahmen zur Inklusion (schwer-)behinderter Kollegen im Betrieb vereinbaren. In diesem Seminar lernen Sie den gesetzlichen Rahmen dafür kennen und erfahren, wie Sie sich für eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsprozessen einsetzen können.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt

Was bringt eine Inklusionsvereinbarung?
  • Von der Integration zur Inklusion
  • Was ändert das Bundesteilhabegesetz?
  • Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
  • Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit
Regelungsinhalte einer Inklusionsvereinbarung
  • Was kann und was sollte geregelt werden?
  • Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Prävention
  • Analyse des Ist-Zustands und Herbeiführung des Soll-Zustands
  • Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der SBV
  • Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit
Die praxisgerechte Umsetzung
  • Wer ist beteiligt?
  • Entwicklung gemeinsamer Ziele
  • Maßnahmen zur Zielerreichung
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Mustervereinbarungen und Praxis-Beispiele
Die UN-Behindertenrechtskonvention
  • Einfluss auf die deutschen Bestimmungen
  • Möglichkeiten und Grenzen
  • Der rechtliche Handlungsspielraum von Betriebsrat und SBV
  • Die verschiedenen Regelungsvarianten
Mitwirkung des Integrationsamtes
  • Das Integrationsamt als Moderator
  • Aufgaben des Integrationsamtes
  • Verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten?

Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren "Schwerbehindertenvertretung Teil 1 - 3" sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung einsetzen und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
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SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).