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Beschlussmitteilung

Betriebsverfassungsrecht

Inhouse: Betriebsverfassungsrecht - Update

Die wichtigsten Änderungen im Betriebsverfassungsrecht

4,9 von 5
(81 Bewertungen)

Details

Nichts bleibt wie es ist! Ganz besonders gilt dies in rechtlichen Angelegenheiten: Nicht nur die Rechtsprechung ändert sich stetig, auch Gesetze werden kontinuierlich reformiert, andere neu geschaffen. Bringen Sie sich daher regelmäßig auf den neuesten Stand, um keine wichtigen Entwicklungen zu verpassen!

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  • Arbeitsgesetze
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Ihr
Seminarinhalt

  • Das Instrumentarium des Betriebsrats sicher beherrschen
  • Strukturen in der BR-Arbeit modernisieren
  • Aktuelle Entscheidungen zur praktischen BR-Arbeit kennen
  • Beschäftigung im Betrieb effektiv fördern und Fachkräftemangel vorbeugen
  • Wichtige Impulse zur beruflichen Qualifizierung von Kollegen geben
  • Beteiligung des BR bei Einstellung, Versetzung, Kündigung neu denken
  • Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zu personellen Angelegenheiten kennen
  • Kenntnisse zu echter Mitbestimmung und deren Durchsetzung vertiefen
  • Wo hat sich was geändert, wo besteht Handlungsbedarf?
  • Wichtige Betriebsvereinbarungen gekonnt auf den Weg bringen
  • Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zu sozialen Angelegenheiten kennen
  • Interessenausgleich und Sozialplan kompetent verhandeln
  • Unterlassungsansprüche bei unterbliebener Beteiligung rechtssicher durchsetzen
  • Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zu wirtschaftlichen Angelegenheiten kennen
  • Tipps zur Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
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Ihr
Seminarablauf

Der genaue Ablauf kann individuell vereinbart werden.

Gerne passen wir auch die hier angegebenen Inhalte an Ihre Wunschvorstellungen an.

Lassen Sie sich von unserem Inhouse-Team beraten! (Telefon: 08158 99720)

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Weiterempfehlung
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Seminarinhalt
4,9
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

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Die wichtigsten Änderungen im Betriebsverfassungsrecht

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Nichts bleibt wie es ist! Ganz besonders gilt dies in rechtlichen Angelegenheiten: Nicht nur die Rechtsprechung ändert sich stetig, auch Gesetze werden kontinuierlich reformiert, andere neu geschaffen. Bringen Sie sich daher regelmäßig auf den neuesten Stand, um keine wichtigen Entwicklungen zu verpassen!

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Starter-Set

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Seminarinhalt

In Fragen der praktischen BR-Arbeit auf dem neuesten Stand sein
  • Das Instrumentarium des Betriebsrats sicher beherrschen
  • Strukturen in der BR-Arbeit modernisieren
  • Aktuelle Entscheidungen zur praktischen BR-Arbeit kennen
Wissen, was sich in personellen Angelegenheiten zuletzt getan hat
  • Beschäftigung im Betrieb effektiv fördern und Fachkräftemangel vorbeugen
  • Wichtige Impulse zur beruflichen Qualifizierung von Kollegen geben
  • Beteiligung des BR bei Einstellung, Versetzung, Kündigung neu denken
  • Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zu personellen Angelegenheiten kennen
Aktuelle Entwicklungen bei der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Kenntnisse zu echter Mitbestimmung und deren Durchsetzung vertiefen
  • Wo hat sich was geändert, wo besteht Handlungsbedarf?
  • Wichtige Betriebsvereinbarungen gekonnt auf den Weg bringen
  • Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zu sozialen Angelegenheiten kennen
Neues zur Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Interessenausgleich und Sozialplan kompetent verhandeln
  • Unterlassungsansprüche bei unterbliebener Beteiligung rechtssicher durchsetzen
  • Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zu wirtschaftlichen Angelegenheiten kennen
  • Tipps zur Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss

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Seminarablauf

Der genaue Ablauf kann individuell vereinbart werden.

Gerne passen wir auch die hier angegebenen Inhalte an Ihre Wunschvorstellungen an.

Lassen Sie sich von unserem Inhouse-Team beraten! (Telefon: 08158 99720)

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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.