Betriebsratssekretariat Teil 2
Praxisnahes Wissen für das organisierte BR-Sekretariat
Praxisnahe Tipps und Tricks - von der BR-Sitzung bis zur Sitzungsniederschrift. Unsere Referenten zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Arbeit im Betriebsratsbüro effizient organisieren. Außerdem erfahren Sie alles, was Sie über den Umgang mit vertraulichen Daten bei Ihrer Betriebsratsarbeit wissen müssen.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Seminarinhalt
- Die Rolle der Assistenz im Betriebsrat
- Können Mitarbeiter des Sekretariats an BR-Sitzungen teilnehmen?
- Besonderheiten bei Teilzeitkräften des Betriebsrats
- Anforderungen an einen wirksamen BR-Beschluss
- Rechtliche Wirkung der Geschäftsordnung
- Sprechstunden des Betriebsrats
- Die Betriebsversammlung
- Die verschiedenen Protokollarten
- Form und Zeitpunkt der Anfertigung
- Notwendiger Inhalt einer Sitzungsniederschrift
- Formulierungstechniken
- Praxis-Tipps zur richtigen Protokollierung einer Betriebsversammlung
- Veränderung bei der Aufgabenstellung und -verteilung
- Informationsaustausch zwischen BR und Sekretariat
- Zusammenarbeit mit GBR und KBR
- Organisation der Zugangsberechtigung zu wichtigen Dokumenten
- Veränderungen bei der Aufgabenstellung und -verteilung
- Kompetenzen des BR-Sekretariats
- Grundsätzliches zu Geheimhaltungspflichten
- Was darf die Assistenz alles wissen?
- Welche Unterlagen sind besonders sensibel?
- Rechtsfolge bei Verstößen
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Teilnehmerkreis
Alle Mitarbeiter im Sekretariat des Betriebsrats, die sich mit den gesetzlichen Besonderheiten der Betriebsratsarbeit vertraut machen wollen.
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Schulungsanspruch
Für Sekretärinnen und Sekretäre, die zugleich auch Mitglied des Betriebsrats sind, sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Konstenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG erfolgen.
Betriebsratssekretariat Teil 2
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Für Sekretärinnen und Sekretäre, die zugleich auch Mitglied des Betriebsrats sind, sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Konstenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG erfolgen.