Seminarinhalt
- Regelmäßige Berichte des Vorstands einfordern
- Aktuelle Vorlagenberichte und Sonderberichte
- Rechte auf Einsicht und Prüfung wahrnehmen
Downloads
Extra für Sie
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Seminarablauf



Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits Grundkenntnisse haben, aber noch nicht über das für Aufsichtsratsmitglieder erforderliche betriebswirtschaftliche Wissen verfügen.
Schulungsanspruch
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.