Wirtschaftswissen für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Wirtschaftswissen für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Informationen gewinnen, kompetent mitbestimmen

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Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung durch Einsicht in die Unternehmensunterlagen. Ferner obliegt dem Aufsichtsrat eine Beratungsfunktion. Um diesen Aufgaben gewissenhaft nachzukommen, brauchen Sie betriebswirtschaftliches Wissen. Lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie als Arbeitnehmervertreter an wichtige Informationen gelangen und die wirtschaftliche Lage richtig einschätzen.

Seminarinhalt

  • Regelmäßige Berichte des Vorstands einfordern
  • Aktuelle Vorlagenberichte und Sonderberichte
  • Rechte auf Einsicht und Prüfung wahrnehmen

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Seminarablauf

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits Grundkenntnisse haben, aber noch nicht über das für Aufsichtsratsmitglieder erforderliche betriebswirtschaftliche Wissen verfügen.

Schulungsanspruch

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,9

83.12% Weiterempfehlung

237 Bewertungen

4,8
Seminarinhalt
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Referent
4,7
Praxisrelevanz
4,7
Lernzuwachs