Downloads
Seminarinhalt
Aufsichts- und Kontrollpflichten des Aufsichtsrats
- Berichtspflichten der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat
- Möglichkeiten, auf die Arbeit des Vorstands Einfluss zu nehmen
- Einfluss nehmen auf die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer
Vorbereitung und Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats
- Praxistipps zur Informationsbeschaffung vor der Sitzung
- Auf welche Informationen Sie als Mitglied des Aufsichtsrats laufend zugreifen können
- Strategien und Absprachen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
- Tipps zur Verhandlungsführung im Aufsichtsrat im Rahmen einer Sitzung
Praxis der Arbeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats
- Übertragung von Befugnissen auf Ausschüsse
- Strategie bei der Einrichtung/Besetzung von Ausschüssen
- Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Ausschussarbeit
Mit Konfliktsituationen im Aufsichtsrat umgehen
- bei Auskunftsrechten gegenüber der Geschäftsführung
- bei Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite
- bei Überwachung der Geschäftsleitung
- bei Konflikten innerhalb des Aufsichtsrats
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits am Seminar Aufsichtsrat Teil 1 teilgenommen haben oder über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in der Aufsichtsratsarbeit verfügen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.


