Seminarinhalt
- Berichtspflichten der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat
- Möglichkeiten, auf die Arbeit des Vorstands Einfluss zu nehmen
- Einfluss nehmen auf die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer
Downloads
Extra für Sie
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits am Seminar Aufsichtsrat Teil 1 teilgenommen haben oder über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in der Aufsichtsratsarbeit verfügen.
Schulungsanspruch
Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.