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Seminarinhalt
Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung im Aufsichtsrat
- Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz, Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- Gesellschaftsvertrag und Satzung
- Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Unternehmensführung
- Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Stellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
- Aufwendungsersatz und Vergütung für die Arbeit im Aufsichtsrat
- Behinderungsverbot und Schutz vor Benachteiligung
- Informationsansprüche des Aufsichtsratsmitglieds
- Geheimhaltungspflicht, Transparenzgebot und Berichtspflichten
- Berichtspflicht des Aufsichtsratsvorsitzenden
Rechte und Kompetenzen des Aufsichtsrats
- Bestellung, Abberufung und Vergütungsfestsetzung von Vorstand und Geschäftsleitung
- Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung
- Beratung und strategische Unterstützung der Arbeit des Vorstands
- Informationspflichten des Vorstands kennen
Das Aufsichtsratsgremium - Organisation und Geschäftsabläufe
- Sitzung des Aufsichtsrats: Ablauf, Fassung von Beschlüssen, Protokoll
- Bildung von Ausschüssen, Geschäftsordnung
- Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden
Haftung von Mitgliedern des Aufsichtsrats
- Haftungsrisiken erkennen und vermeiden
- Unangemessene Vergütung des Vorstands - Haftung durch den Aufsichtsrat?
- Risikominimierung durch Versicherungen für Aufsichtsratsmitglieder
- Bußgeld- und Strafvorschriften
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat oder diejenigen, die eine solche Position anstreben. Qualifizierte Fachkenntnisse sind für diese Aufgaben unerlässlich.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.


