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Betriebsverfassungsrecht - Update

Betriebsverfassungsrecht - Update

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand!

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Nichts bleibt, wie es ist! Ganz besonders gilt dies in rechtlichen Angelegenheiten: Nicht nur die Rechtsprechung ändert sich stetig, auch Gesetze werden kontinuierlich reformiert, andere neu geschaffen. Bringen Sie sich daher regelmäßig auf den neuesten Stand, um keine wichtigen Entwicklungen zu verpassen!

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Seminarinhalt

In Fragen der praktischen BR-Arbeit auf dem neuesten Stand sein

  • Das Instrumentarium des Betriebsrats sicher beherrschen
  • Strukturen in der BR-Arbeit modernisieren
  • Aktuelle Entscheidungen zur praktischen BR-Arbeit kennen

Wissen, was sich in personellen Angelegenheiten zuletzt getan hat

  • Beschäftigung im Betrieb effektiv fördern und Fachkräftemangel vorbeugen
  • Wichtige Impulse zur beruflichen Qualifizierung von Kollegen geben
  • Beteiligung des BR bei Einstellung, Versetzung, Kündigung neu denken
  • Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zu personellen Angelegenheiten kennen

Aktuelle Entwicklungen bei der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Kenntnisse zu echter Mitbestimmung und deren Durchsetzung vertiefen
  • Wo hat sich was geändert, wo besteht Handlungsbedarf?
  • Wichtige Betriebsvereinbarungen gekonnt auf den Weg bringen
  • Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zu sozialen Angelegenheiten kennen

Neues zur Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

  • Interessenausgleich und Sozialplan kompetent verhandeln
  • Unterlassungsansprüche bei unterbliebener Beteiligung rechtssicher durchsetzen
  • Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zu wirtschaftlichen Angelegenheiten kennen
  • Tipps zur Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Praktische Tasche

Webinarablauf

Teilnehmerkreis

Dieses Webinar eignet sich für Betriebsräte, die bereits über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht verfügen.

Schulungsanspruch

Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.