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Seminarinhalt
Basiswissen Arbeitszeitrecht
- Regelmäßige Arbeitszeit nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz
- Gesetzliche Höchstarbeitszeiten: Das ist erlaubt, das ist verboten!
- Überstunden und Mehrarbeit: Was versteht man darunter und wo ist der Unterschied?
Individualarbeitsrechtliche Voraussetzungen für die Anordnung
- Wann müssen Überstunden/Mehrarbeit geleistet werden?
- Ist die zeitweise Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit hinzunehmen?
- Sonderregelungen für besondere Personengruppen kennen
Kollektivarbeitsrechtliche Voraussetzungen für die Anordnung
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Überstunden wahrnehmen
- Mitbestimmung des Betriebsrats auch in Eil- und Notfällen?
- Als Betriebsrat bei unterlassener Beteiligung richtig reagieren
Vergütung von Überstunden/Mehrarbeit
- Mehr Geld oder Zeitausgleich - was gilt?
- Gibt es immer Überstundenzuschläge und wie hoch sind diese?
- Wissen, wann Mehrarbeits-/Überstundenvergütung pfändbar ist
Sonderfall: Überstunden/Mehrarbeit zur Beschäftigungssicherung
- Vorschlags- und Beratungsrecht des Betriebsrats nach § 92a BetrVG
- Handlungsmöglichkeiten zum Abbau von Mehrarbeit
Mit transparenten Betriebsvereinbarungen klare Regelungen aufstellen
- Hier ist der Betriebsrat gefragt: Initiativrecht sinnvoll nutzen
- Möglichkeiten und Grenzen von Betriebsvereinbarungen kennen
- Mögliche Inhalte anhand von Musterbetriebsvereinbarungen erörtern
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit Arbeitszeitfragen beschäftigen. Angesprochen sind insbesondere auch Mitglieder entsprechender Fachausschüsse und freigestellte Betriebsratsmitglieder.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis beschriebenen Betriebsräte erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.



