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Seminarinhalt
Rechtsgrundlagen der betrieblichen Lohngestaltung
- Was gilt? Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
- Welche Vergütungsformen gibt es und was ist jeweils zu beachten?
- Die sollten Sie kennen: Betriebliche Übung und Gesamtzusage
- Wann greift der Gleichbehandlungsgrundsatz?
- Verringerung der Vergütung: Wann und wie ist das möglich?
Bedeutung von Tarifverträgen für die Lohngestaltung
- Zusammenspiel von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag verstehen
- Wichtige Begriffe: Tarifvorrang, Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
Als Betriebsrat bei Lohn und Gehalt effektiv mitbestimmen
- Ihr Recht als BR: Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten
- Richtig ein- und umgruppieren
- Entlohnungsmethoden einführen oder abändern
- Übertarifliche Zulagen - Anrechnung auf Tariferhöhungen
- Bei der Vergütung von AT-Angestellten mitbestimmen
- Leistungsabhängige Entgeltformen
- Betriebsvereinbarungen zu Lohn- und Gehaltsfragen
- Keine Einigung in Sicht: So setzen Sie Ihre Rechte durch!
- Folgen bei der Verletzung der Mitbestimmungsrechte
Lohngerechtigkeit durch das Entgelttransparenzgesetz?
- Anwendungsbereich kennen: Für wen gilt das Gesetz?
- Rechte des einzelnen Arbeitnehmers und des Betriebsrats kennen
Betriebliche Lohn- und Gehaltssysteme bei Betriebsänderungen
- Was gilt bei Verkauf oder Verschmelzung des Unternehmens?
- Unternehmensaufspaltungen: Was ist zu beachten?
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte, die wichtige Kenntnisse über ihre Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohn- und Gehaltsgestaltung erlangen wollen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind die im Seminar vermittelten Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich.


