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Seminarinhalt
Das Arbeitszeitrecht
- Regelungen von Pausen und Ruhezeiten
- Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen
- Änderungen zur Nacht- und Schichtarbeit
- Bereitschaftsdienst, Krankheit und Arbeitszeit
- (Dienst-)Reisezeit und Arbeitszeit
- Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH und des BAG
Rechtliche Rahmenbedingungen für Änderungen der betrieblichen Arbeitszeiten
- Rechtsgrundlagen für die Einführung flexibler Arbeitszeiten
- Gestaltungsmöglichkeiten bei Tarifbindung
- Änderung der Arbeitsverträge; Änderungskündigungen
Aktuelle Arbeitszeitmodelle aus der Praxis
- Gleitzeit, Stundenkonten; Schichtarbeit
- Rollierende Systeme
- Praktische Anwendung: Erfahrungen mit Arbeitszeitmodellen
Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Rechtsanspruch des Arbeitnehmers
- Arbeit auf Abruf/Job-Sharing
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit
- Zustimmungspflichtige Maßnahmen
- Zeiterfassungssysteme
- Dienstpläne/Schichtpläne/Sonderschichten
- Mehrarbeit und Überstunden
- Erreichbarkeit in der Freizeit, Betriebsferien und Urlaubssperre
- Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
- Arbeitszeitkontrolle
Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung
- Vorschlags- und Beratungsrecht des Betriebsrats nach § 92a BetrVG
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Inhalt und Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats
- Einigungsstelle; Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder sowie Mitglieder entsprechender Ausschüsse, die ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitszeitregelungen ausbauen wollen, um ihre Mitbestimmungsrechte sach- und fachgerecht ausüben zu können.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.


