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Seminarinhalt
Wichtige Schichtsysteme: Produzierendes Gewerbe, Gesundheitswesen, Dienstleistung
- Zwei-, Drei-, Vier-Schicht-Betrieb
- Flexible Schichtmodelle
- Permanente Schichten, Wechselschichtmodelle
- Vor- und Nachteile der einzelnen Schichtsysteme
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Schichtarbeit
- Bei Einführung von Schichtarbeit
- Bei Wechsel der Schichten, Änderung des Schichtmodells
- Einhalten von Pausen und Ruhezeiten
- Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Schichten
- Vorschlagsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten für Schichtarbeitsplätze
Rechtliche Regelungen zu Schichtarbeitszeiten
- Arbeitszeitgesetze, Tarifvertrag
- Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung
- Zusatzurlaub bei Schichtarbeit
- Berechnung von Schichtarbeitszeit bei Arbeitsunfähigkeit
- Schichtarbeitszeit nach dem TVöD
Mitbestimmung des BR bei Entlohnung von Schichtarbeit
- Schichtzulagen, Teilzeitkräfte, Azubis
- Nachtschicht- und Feiertagszuschläge bei Schichtarbeit
- Entlohnungsgrundsätze und Entlohnungsmethoden
- Widerruf und Anrechnung von Schichtzulagen
- Überstunden bei Schichtarbeit
Schichtarbeit und BR-Tätigkeit
- BR-Sitzung während Schichtdienst/Freischicht
- Nachtschichtzulage
- Anrechnung der Arbeitszeit
- Betriebsvereinbarungen zur Schichtarbeit
Gesundheitliche und andere Belastungen bei Schichtarbeit
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit Arbeitszeitfragen befassen, insbesondere aus Betrieben, in denen Schichtarbeit ausgeführt wird.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Für den genannten Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Tätigkeit des Betriebsrats erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG sind.


