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Seminarinhalt
Modul 1: Rechtsstellung und Schutz von JAV-Mitgliedern
- Freistellung von der Arbeit, Entgeltfortzahlung und Freizeitausgleich
- Besonderer Kündigungsschutz für JAV-Mitglieder
- Benachteiligungs-, Begünstigungs- und Behinderungsverbot
- Alles Wichtige zum Übernahmeanspruch nach der Ausbildung
Modul 2: JAV-Sitzung und Beschlussfassung
- So läuft die JAV-Sitzung: Einladung, Tagesordnung
- So funktioniert´s: Nachrücken von Ersatzmitgliedern
- Die korrekte Beschlussfassung in der JAV
- Beschlüsse im Protokoll richtig dokumentieren
Modul 3: Organisation und Arbeitsabläufe
- Rolle von JAV-Vorsitzenden und Stellvertreter
- Aufgabenverteilung in der JAV
- Sprechstunden und JAV-Versammlungen abhalten
Modul 4: Rechte und Pflichten der JAV
- Aufgaben und Rolle der JAV nach dem BetrVG
- Kosten und Sachaufwand der JAV
- Dein Schulungsanspruch als JAV-Mitglied
Modul 5: Betriebsrat und JAV - Zusammenarbeit als Team
- Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats
- Teilnahme und Stimmrecht der JAV bei BR-Sitzungen
- Aussetzung von BR-Beschlüssen
Modul 6: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten - Einführung
- Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung durch den BR
- Teilnahme an Besprechungen des BR mit dem AG
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Betriebsvereinbarungen
Modul 7: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten - Vertiefung
- Initiativrecht der JAV zur Beantragung von Maßnahmen
- Durchsetzung von Beteiligungsrechten der JAV
Modul 8: Aufbau von Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht voneinander abgrenzen
- Rechtsgrundlagen und ihr Verhältnis zueinander
- Wichtige Gesetze und Begrifflichkeiten kennen
Extra für Sie
Webinarablauf
Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für alle Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse der betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen haben oder ihre Kenntnisse vertiefen wollen. Es ist auch geeignet für Betriebsratsmitglieder, die eng mit der JAV zusammenarbeiten.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.




