Seminarinhalt
Freies Reden in der JAV-Arbeit
- Sitzungen der JAV, § 65 BetrVG
- Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, § 67 BetrVG
- Gemeinsame Besprechungen mit Arbeitgeber und BR, § 68 BetrVG
- Grundsätze der freien Rede
Wirkung der Rede - so trittst du vor der Jugend- und Auszubildendenversammlung überzeugend auf
- Bedeutung von Gestik, Mimik und Körpersprache
- Ursachen und Abbau von Redeängsten
- Mit Stress und Lampenfieber gekonnt umgehen
- Richtiger Umgang mit Zwischenrufen
Kontakt zu den Zuhörern aufbauen
- Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Aufmerksamkeit erzeugen und bewahren
- Stichwort "Konzept"
- Redeaufbau und Gliederung einer Kurzrede
So funktioniert’s: erfolgreich diskutieren für die JAV
- Interessen der JAV überzeugend und zielgerichtet vertreten
- Diskussionen moderieren und leiten
- Unfaire Diskussionsbeiträge abwehren
- Unterschiedliche Standpunkte zu einem konstruktiven Ergebnis führen
Downloads
Extra für dich

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Dein Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
Mit unserer App BR-Helden testest und vertiefst du dein Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.
Praxisnahe Filmeinspieler zeigen dir typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeitest du mit Musterformularen, die du direkt in deiner BR-Praxis einsetzen kannst.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für euch als Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, wenn ihr im Rahmen eurer Tätigkeit in Gesprächen und Diskussionen überzeugend auftreten möchtet.
Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.