Seminare

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3

Basiswissen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die JAV

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  • Seminar

Als JAV-Mitglied bist du die erste Anlaufstelle für Jugendliche und Azubis: Kollegen fragen dich zu Themen wie Überstunden, Urlaub oder Handy-Nutzung am Arbeitsplatz und du willst eine klare Antwort geben. In diesem Seminar lernst du die wichtigsten Grundlagen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht kennen. So kannst du Fragen sicher beantworten und deine Kollegen kompetent unterstützen. Jetzt anmelden und rechtlich fit für deine JAV-Arbeit werden!

Seminarinhalt

  • Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht unterscheiden
  • Ausbildungs- und Arbeitsvertrag: Das gilt für dich!
  • Grenzen der Vertragsfreiheit und unwirksame Regelungen
  • Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung: Was ist zu beachten?
  • Wichtige Gesetze und Begriffe im Arbeitsrecht

Downloads

Extra für dich

W.A.F. Starter-Paket
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unser Lernformat

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Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

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Praxisnahe Filmeinspieler zeigen dir typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeitest du mit Musterformularen, die du direkt in deiner BR-Praxis einsetzen kannst.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, sowie für alle Mitglieder des Betriebsrats, die eng mit der JAV zusammenarbeiten. Grundkenntnisse über die Aufgaben der JAV aus dem Seminar JAV Teil 1 sind für die Teilnahme am Seminar empfehlenswert. Kenntnisse aus Teil 2 der Seminar-Reihe sind für den Besuch dieses Seminars nicht erforderlich.

Schulungsanspruch

Dieses Seminar vermittelt erforderliche Grundkenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. JAV-Mitglieder haben nach § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die dort vermittelten Kenntnisse für ihre JAV-Arbeit erforderlich sind. Die konkrete Teilnahme wird durch Beschluss des Betriebsrats, nach vorherigem Beschluss der JAV, festgelegt. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht.

Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,7

96.03% Weiterempfehlung

479 Bewertungen

4,7
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,5
Lernzuwachs

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