Seminare

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht – Basiswissen für die JAV-Praxis

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  • Seminar

Als Jugend- und Auszubildendenvertretung bist du oft die erste Anlaufstelle für jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende. Um sie kompetent zu unterstützen, brauchst du solides Wissen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. In diesem Seminar lernst du die besonderen Schutzrechte deiner Kollegen kennen und erhältst das praktische Rüstzeug für eine erfolgreiche JAV-Arbeit. Jetzt anmelden und deine Expertise ausbauen!

Seminarinhalt

  • Worin liegt der Unterschied zum Betriebsverfassungsrecht?
  • Ausbildungsvertrag, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung - was gilt für wen?
  • Wichtige Gesetze und Begrifflichkeiten kennen
  • Sich mit Gesetzen und Kommentaren vertraut machen
  • Grenzen der Vertragsfreiheit: Welche Regelungen sind unwirksam?

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Extra für dich

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unser Lernformat

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Dein Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testest und vertiefst du dein Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen dir typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeitest du mit Musterformularen, die du direkt in deiner BR-Praxis einsetzen kannst.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, sowie für alle Mitglieder des Betriebsrats, die eng mit der JAV zusammenarbeiten. Grundkenntnisse über die Aufgaben der JAV sind für die Teilnahme am Seminar empfehlenswert.

Schulungsanspruch

Dieses Seminar vermittelt erforderliche Grundkenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Über die Teilnahme entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat gemäß §§ 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. 37 Abs. 6 BetrVG. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,7

95.92% Weiterempfehlung

466 Bewertungen

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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
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Lernzuwachs