Ersatzmitglieder Teil 1

Ersatzmitglieder Teil 1

Vom Nachrücker zum kompetenten Betriebsratsmitglied

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Als Ersatzmitglied können Sie jederzeit in das BR-Gremium nachrücken, wenn ein ordentliches Mitglied dauerhaft oder zeitweilig verhindert ist. Damit Sie für Ihren Einsatz im BR fit sind und sich aktiv in die BR-Arbeit einbringen können, sollten Sie über die wesentlichen Regelungen des Betriebsverfassungsrechts Bescheid wissen. In diesem Webinar erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Pflichten als Ersatzmitglied und gewinnen Grundkenntnisse für eine kompetente Mitbestimmung.

Seminarinhalt

  • Verhinderung eines oder mehrerer BR-Mitglieder
  • Tatsächliche und rechtliche Verhinderung
  • Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts
  • Dauerhaftes Ausscheiden eines BR-Mitglieds

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. Starter-Paket
  • „Fitting“ Betriebsverfassungsgesetz
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Praktische Tasche

Webinarablauf

Technische Hinweise

Für die Teilnahme am Webinar werden ein PC oder Laptop mit Internetzugang sowie Lautsprecher benötigt. Ein Headset und eine Webcam werden empfohlen, um eine gute Audioqualität sicherzustellen und eine aktive Beteiligung zu ermöglichen. Die Teilnahme ist bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus möglich.

Die Durchführung der Webinare erfolgt über Microsoft Teams. Die Teilnahme ist direkt über einen aktuellen Browser möglich, auch ohne eigenes Microsoft-Konto oder installierte Teams-App. Microsoft Teams bietet verschiedene Funktionen zur Unterstützung eines barrierefreien Zugangs. Die Zugangsdaten zum Webinar werden etwa 14 Tage vor Beginn per E-Mail versendet.

Teilnehmerkreis

Das Webinar eignet sich für alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.

Schulungsanspruch

Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).

Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

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97.3% Weiterempfehlung

37 Bewertungen

4,6
Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs

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