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Seminarinhalt
Basiswissen Arbeitszeitrecht
- Wichtige Rahmenbedingungen des Arbeitszeitgesetzes kennen
- Gesetzliche Höchstarbeitszeiten: Das ist erlaubt, das verboten!
- Wissen, welche Pausen- und Ruhezeiten zwingend einzuhalten sind
- Begriffsklärung: Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
- Eingriff in arbeitsvertragliche Regelungen: Möglichkeiten und Grenzen
Beteiligungsrechte des BR bei der Dienstplangestaltung
- Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitszeitregelungen
- Gesundheitsschutz für Schicht- und Nachtarbeitnehmer
- Möglichkeiten zur effektiven Einbeziehung des BR
Betriebliche Dienstplangestaltung in der Praxis
- Erstellung von Dienst- und Schichtplänen - was ist zu beachten?
- Verschiedene Möglichkeiten der Schichtplandarstellung kennen
- Abläufe optimieren: Vom erstmaligen Aufstellen bis zur laufenden Änderung
- Personalbedarf quantitativ und qualitativ zutreffend ermitteln
- Arbeitszeitkonten einsetzen, Mitarbeiterwünsche angemessen berücksichtigen
- Empfehlungen für gesundheitsschonende Schichtplanung beachten
- Planung einer Personalreserve: Störfälle einkalkulieren
- Einhaltung der Dienst- und Schichtpläne effektiv überwachen
Betriebsvereinbarung zur Dienstplangestaltung
- Möglichkeiten und Grenzen einer BV bei der Dienstplangestaltung
- Muster-BVs analysieren und wichtige Regelungen herausarbeiten
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, da die Beteiligung des BR bei betrieblichen Arbeitszeitregelungen zu den zentralen Fragen des Arbeitsrechts zählt und einen Kernbereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten bildet.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis beschriebenen Betriebsräte erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.


