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Seminarinhalt
Vor dem Arbeitsverhältnis
- Diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren
- Das Recht zur Lüge im Vorstellungsgespräch
- Ihre Beteiligung als Betriebsrat bei Einstellung und Eingruppierung
Der Arbeitsvertrag als Grundlage des Arbeitsverhältnisses
- Wichtige Anspruchsgrundlagen im Arbeitsverhältnis
- Form des Arbeitsvertrags: Anforderungen des Nachweisgesetzes
- Grenzen der Vertragsfreiheit: Unzulässige Inhalte und Klauseln
- Möglichkeiten von Teilzeit und Befristung im Arbeitsverhältnis
Personelle Angelegenheiten im laufenden Arbeitsverhältnis
- Ihre Rolle als BR bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
- Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Versetzungen
- Ihre Beteiligung als Betriebsrat bei Änderungskündigungen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Überblick über die verschiedenen Beendigungsmöglichkeiten
- Unterschiede von ordentlicher und außerordentlicher Kündigung
- Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen
- Personen-, verhaltens-, betriebsbedingte Gründe nach dem KSchG
- Das Verhältnis von Abmahnung und Kündigung
- Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung
- Ihre Reaktionsmöglichkeiten bei Kündigung und Aufhebungsvertrag
Spezialfall: Beendigung infolge Betriebsänderung
- Betriebsbedingte Kündigungen bei Betriebsänderungen
- Wichtiges Wissen zu Interessenausgleich und Sozialplan
Extra für Sie
Seminarablauf
Teilnehmerkreis
Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Grundlagenseminar und ist geeignet für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht haben.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit stets erforderlich. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht erfordert.







