Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten – BR-Wissen aufbauen

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Mit dem dritten Teil der Live Webinarreihe zum Betriebsverfassungsrecht werden Sie zum Experten in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ebenfalls wichtig: Ihre Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Weiterbildung und der Qualifizierung von Mitarbeitern. Lernen Sie in diesem Webinar alle wesentlichen Vorschriften kennen und erweitern Sie Ihr Wissen im Betriebsverfassungsrecht.

Seminarinhalt

  • Informationen zur wirtschaftlichen Lage erhalten ohne Wirtschaftsausschuss
  • Wirtschaftsausschuss als Hilfe für den BR: Aufgaben und Befugnisse kennen
  • Über die Reichweite von Auskunftspflichten des Unternehmens Bescheid wissen
  • Von Einsichtsrechten in wirtschaftliche Unterlagen regelmäßig Gebrauch machen
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss optimieren

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Praktische Tasche

Webinarablauf

Technische Hinweise

Für die Teilnahme am Webinar werden ein PC oder Laptop mit Internetzugang sowie Lautsprecher benötigt. Ein Headset und eine Webcam werden empfohlen, um eine gute Audioqualität sicherzustellen und eine aktive Beteiligung zu ermöglichen. Die Teilnahme ist bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus möglich.

Die Durchführung der Webinare erfolgt über Microsoft Teams. Die Teilnahme ist direkt über einen aktuellen Browser möglich, auch ohne eigenes Microsoft-Konto oder installierte Teams-App. Microsoft Teams bietet verschiedene Funktionen zur Unterstützung eines barrierefreien Zugangs. Die Zugangsdaten zum Webinar werden etwa 14 Tage vor Beginn per E-Mail versendet.

Teilnehmerkreis

Dieses Live Webinar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht haben.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.

Dieses Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,7

99.26% Weiterempfehlung

408 Bewertungen

4,7
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs