Seminarinhalt
Ihre Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten effektiv nutzen
- Informationen zur wirtschaftlichen Lage erhalten ohne Wirtschaftsausschuss
- Wirtschaftsausschuss als Hilfe für den BR: Aufgaben und Befugnisse kennen
- Über die Reichweite von Auskunftspflichten des Unternehmens Bescheid wissen
- Von Einsichtsrechten in wirtschaftliche Unterlagen regelmäßig Gebrauch machen
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss optimieren
Weitere Beteiligungsrechte in wichtigen Bereichen kennen
- Unfallverhütung und Arbeitssicherheit als Aufgaben des Betriebsrats
- Ihre Rechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv nutzen
- Arbeitsverfahren und –abläufe merklich verbessern
- Betriebliche Bildungsmaßnahmen erfolgreich durchführen
Betriebsänderung - und nun? Ihre Rechte als Betriebsrat
- Unter welchen Voraussetzungen ist von einer Betriebsänderung auszugehen?
- Unterrichtung und Beratung; Hinzuziehung eines Beraters
- Scharfes Schwert: Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
- Betriebsbedingte Kündigung: Was steht hierzu im Gesetz?
Interessenausgleich und Sozialplan: Ihre Chance als Betriebsrat
- Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs
- Zielgerichtet über den Interessenausgleich verhandeln
- Wann ist ein Sozialplan aufzustellen?
- Inhalt und Wirkung von Sozialplänen kennen
- Einigungsstellenverfahren erfolgreich durchführen
Exkurs: Umgang mit Arbeitnehmerbeschwerden
- Ablauf des Beschwerdeverfahrens kennen
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nutzen
Downloads
Extra für Sie

- Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
Webinarablauf

Teilnehmerkreis
Dieses Live Webinar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht haben.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Dieses Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.



