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Seminarinhalt
Tendenzunternehmen, Tendenzbetrieb - wann?
- Abgrenzungskriterien kennen: Was versteht man unter einem Tendenzbetrieb?
- Was wird bei einem Tendenzbetrieb warum geschützt?
- Mischunternehmen rechtlich korrekt behandeln
- Tendenzbetrieb ja, aber wer ist konkret Tendenzträger?
Konsequenzen im Arbeitsrecht
- Mit besonderen Loyalitätspflichten umgehen können
- Gut zu wissen: Erweitertes Fragerecht des Arbeitgebers
- Auswirkungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz
- Kündigung wegen Tendenzwidrigkeit?
Eingeschränkte Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes
- Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
- Mitbestimmung bei Veränderungen der Arbeitszeit
- (Un-)zulässige Inhalte bei Personalfragebogen
- Entgegenstehende Eigenart des Unternehmens – was ist das?
Beschränkter Ausschluss von Beteiligungsrechten
- Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe gestalten
- Besonderheiten bei Einstellung und Versetzung kennen
- Kündigungsschutz neu denken
- Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten wahrnehmen
Ausschluss von Beteiligungsrechten
- Wirtschaftliche Angelegenheiten - hier ticken die Uhren anders
- Auch ohne Wirtschaftsausschuss gut zurechtkommen
Praktische Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
- Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss effektiv nutzen
- Aktuelle Rechtsprechung zum Tendenzbetrieb und zum Tendenzträger
- Besonderheiten und Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten kennen
Extra für Sie
Seminarablauf
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder von Betrieben, die unmittelbar oder überwiegend karitative, erzieherische, wissenschaftliche, künstlerische, politische, koalitionspolitische oder konfessionelle Tätigkeiten verfolgen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.







