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Seminarinhalt
Tendenzunternehmen, Tendenzbetrieb - wann?
- Abgrenzungskriterien kennen: Was versteht man unter einem Tendenzbetrieb?
- Was wird bei einem Tendenzbetrieb warum geschützt?
- Mischunternehmen rechtlich korrekt behandeln
- Tendenzbetrieb ja, aber wer ist konkret Tendenzträger?
Konsequenzen im Arbeitsrecht
- Mit besonderen Loyalitätspflichten umgehen können
- Gut zu wissen: Erweitertes Fragerecht des Arbeitgebers
- Auswirkungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz
- Kündigung wegen Tendenzwidrigkeit?
Eingeschränkte Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes
- Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
- Mitbestimmung bei Veränderungen der Arbeitszeit
- (Un-)zulässige Inhalte bei Personalfragebogen
- Entgegenstehende Eigenart des Unternehmens – was ist das?
Beschränkter Ausschluss von Beteiligungsrechten
- Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe gestalten
- Besonderheiten bei Einstellung und Versetzung kennen
- Kündigungsschutz neu denken
- Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten wahrnehmen
Ausschluss von Beteiligungsrechten
- Wirtschaftliche Angelegenheiten - hier ticken die Uhren anders
- Auch ohne Wirtschaftsausschuss gut zurechtkommen
Praktische Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
- Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss effektiv nutzen
- Aktuelle Rechtsprechung zum Tendenzbetrieb und zum Tendenzträger
- Besonderheiten und Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten kennen
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder von Betrieben, die unmittelbar oder überwiegend karitative, erzieherische, wissenschaftliche, künstlerische, politische, koalitionspolitische oder konfessionelle Tätigkeiten verfolgen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.




