Seminarinhalt
- Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz, Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- Gesellschaftsvertrag und Satzung
- Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Unternehmensführung
- Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Downloads
Extra für Sie
- Ratgeber Aufsichtsrat
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Seminarablauf



Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat oder diejenigen, die eine solche Position anstreben. Qualifizierte Fachkenntnisse sind für diese Aufgaben unerlässlich.
Schulungsanspruch
Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.