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Seminare

Arbeitsstättenverordnung

Handlungsspielräume bei der Arbeitsplatzgestaltung optimal nutzen

  • 4,7 (99)
  • Präsenz

Gute Arbeit setzt gute Arbeitsbedingungen voraus. Und genau hier setzt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an. Egal ob Telearbeit, psychische Belastungen, Nichtraucherschutz oder Bildschirmarbeit, der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht. Verbleibende Risiken sollen möglichst gering gehalten werden. Für alle Beschäftigten sind das allgegenwärtige und äußerst wichtige Themen, bei denen Sie als Betriebsrat natürlich besonders gefordert sind!

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Seminarinhalt

Überblick: Die Grundlagen der ArbStättV sicher beherrschen

  • Über Zielsetzung und Aufbau der ArbStättV Bescheid wissen
  • Dreh- und Angelpunkt: Die Gefährdungsbeurteilung
  • Die Bedeutung der Arbeitsstättenregeln (ASR) beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
  • Unterweisungspflicht der Beschäftigten: Was ist darunter zu verstehen?

Die Behandlung der ArbStättV als ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift

  • Allgemeine Schutzziele anstatt konkreter Maßnahmen: Wie ist damit umzugehen?
  • Zusammenspiel zwischen ArbStättV und Arbeitsstättenregeln richtig verstehen
  • Die Bedeutung technischer Regeln und baulich-technischer Vorschriften kennen

Mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz sicher umgehen

  • Mitbestimmungsrechte bei der Planung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Welche Faktoren Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden haben
  • Mit geeigneten Maßnahmen psychischen Überlastungen entgegenwirken

Regelungen bezüglich Home-Office und Telearbeit

  • Home-Office als Schlupfloch? Was unter Telearbeit fällt und was nicht!
  • Arbeitgeberpflicht: Telearbeitsplätze mit Mobiliar und Arbeitsmitteln richtig ausstatten
  • Vorteile einer Betriebsvereinbarung "Telearbeit" nutzen

Arbeitsstätten ergonomisch gestalten

  • Was ist konkret unter der Ergonomie eines Arbeitsplatzes zu verstehen?
  • Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage weiterer Maßnahmen
  • Hygiene, Ergonomie und psychische Gesundheit: Die Rolle des Betriebsarztes

Mitbestimmung: Hier ist der Betriebsrat gefragt!

  • § 87 Abs. 1 BetrVG: Das sagt das BAG zur Mitbestimmung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
  • Handlungsspielräume des Arbeitsschutzgesetzes konsequent nutzen
  • Mindeststandards festlegen: Das alles gehört in eine Betriebsvereinbarung
  • Dokumentation und Überprüfung der Ergebnisse sicherstellen

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Unser Lernformat

Präsenz

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Das bekommen Sie immer

Referenten aus der Praxis

Zertifikat als Nachweis

Kostenlose Seminarbeigaben

Rundum-Service

Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, denn die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung betreffen viele Bereiche der Arbeitssicherheit und der Betriebsratsarbeit direkt.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4.7

97.98% Weiterempfehlung

99 Bewertungen

4.7
Seminarinhalt
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Referent
4.6
Praxisrelevanz
4.7
Lernzuwachs

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für ausgewählte Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz, soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.