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Seminarinhalt
Rechtliches Hintergrundwissen
- Die neue Arbeitsstättenverordnung als gesetzliche Grundlage
- Wichtige Regelungen im Arbeitssicherheitsgesetz
- Was steht im BetrVG?
- Gestaltung durch Betriebsvereinbarung
Arbeitsplatzgestaltung - Grundlagen
- Faktor Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Wie wichtig ist die Arbeitsplatzgröße?
- Welche Anforderungen sind an einen gesunden Arbeitsplatz zu stellen?
- Warum Ergonomie am Arbeitsplatz so wichtig ist
Stichwort: Gefährdungsbeurteilung
- Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
- Wer muss beteiligt werden?
- Verfahren und Instrumente zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen kennen
- Vorbeugende Maßnahmen treffen
- Ergebnis überprüfen und dokumentieren
Zusammenarbeit mit Kollegen und Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Information und Beteiligung der Beschäftigten
- So gelingt eine durchsetzungsstarke Gesprächsführung
- Praktische Argumentationshilfen
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses. Ebenfalls ist es für die Schwerbehindertenvertretung geeignet.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.




