Seminare

Arbeits- und Gesundheitsschutz spezial: Digitale Arbeitswelt

Arbeit 4.0 - Herausforderungen für Betriebsräte

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  • Seminar

Die voranschreitende Digitalisierung verändert die Arbeitswelt und wirkt sich häufig auf die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer aus. Dies stellt auch den Betriebsrat vor eine große Herausforderung. In diesem Seminar lernen Sie aktuelle Trends kennen und was sie für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeuten.

Seminarinhalt

  • Entwicklung der Digitalisierung in der Arbeitswelt
  • Der digitale Arbeitsplatz der Zukunft - messbar, auswertbar
  • Möglichkeiten und Risiken für den gesunden Arbeitsplatz
  • Neue Formen der Interaktion zwischen Mensch und Technik

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unser Lernformat

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

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Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, die zum einen die Belegschaft vor übermäßiger Leistungsverdichtung schützen, zum anderen aber auch den Kollegen gerecht werden wollen, die sich mehr Freiräume durch flexible Arbeitszeiten wünschen.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,6

96.49% Weiterempfehlung

285 Bewertungen

4,6
Seminarinhalt
4,6
Referent
4,2
Praxisrelevanz
4,4
Lernzuwachs