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Seminarinhalt
Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Entwicklung der Digitalisierung in der Arbeitswelt
- Der digitale Arbeitsplatz der Zukunft - messbar, auswertbar
- Möglichkeiten und Risiken für den gesunden Arbeitsplatz
- Neue Formen der Interaktion zwischen Mensch und Technik
Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Schutz der Beschäftigten vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Burn-out
- Beteiligungsrechte beim Betrieblichen Eingliederungs-Management (BEM)
- Einbeziehung und Sensibilisierung der Kollegen
Gefährdungsbeurteilung in der digitalisierten Arbeitswelt
- Was macht krank, was hält gesund bei der Arbeit?
- Möglichkeiten zur Verminderung von Belastungen und Gefährdungen durch die Digitalisierung
- Arbeitsschutzvorschriften bei Arbeit 4.0
- Die Überlastungsanzeige
Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der digitalisierten Arbeitswelt
- Belastungen begrenzen durch Mitbestimmung bei Arbeitszeiten
- Mobile Arbeit aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Anregungen für eine gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsorganisation, Arbeitsmitteln, Arbeitsumfeld
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, die zum einen die Belegschaft vor übermäßiger Leistungsverdichtung schützen, zum anderen aber auch den Kollegen gerecht werden wollen, die sich mehr Freiräume durch flexible Arbeitszeiten wünschen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).



