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Seminarinhalt
Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutzausschuss
- Bildung des Arbeitsschutzausschusses - ist das Pflicht?
- Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz - wo steht was?
- Wichtige Vorschriften im Betriebsverfassungsgesetz kennen
Grundlagen für eine effektive Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
- Gesetzlich vorgeschriebene Zusammensetzung
- Bestimmung der Mitglieder - worauf ist zu achten?
- Geschäftsordnung: Was muss geregelt werden, was ist zulässig?
- Sitzungsintervalle; Verantwortung der Ausschussmitglieder
Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten im Arbeitsschutzausschuss
- Vorschläge für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickeln
- Auswertung und Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Mitarbeiterinformation
- Koordination des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten
- Rolle des Arbeitsschutzausschusses im betrieblichen Arbeitsschutzmanagement
Ihre Mitwirkungsrechte als Betriebsrat
- Mitbestimmungsrechte und Kontrollmöglichkeiten nutzen
- Informations- und Überwachungsrechte einsetzen
- Strategisches Vorgehen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses und für ausgewählte Mitglieder des Betriebsrats, sofern noch kein Arbeitsschutzausschuss besteht, ein solcher jedoch gegründet werden soll.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.



