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Seminarinhalt
Gesetzesvorhaben und Neuregelungen im Arbeits- und Sozialrecht
- Welche Gesetze sind neu und was bedeutet dies für die betriebliche Praxis?
- Über zu erwartende Änderungen frühzeitig Bescheid wissen
Höchstrichterliche Rechtsprechung kennen und einordnen
- Was hat der EuGH zuletzt entschieden und welche Auswirkungen hat das für uns?
- Diese Entscheidungen von BSG und BAG sollten Sie kennen
Weitere Änderungen im Sozialrecht
- Gestärkte Rechte der SBV: Diese Entscheidungen sollten Sie unbedingt kennen
- Wissen, was sich im Schwerbehindertenrecht zuletzt getan hat
- Wichtige Rechtsprechung zum BEM praxisnah für Sie aufbereitet
- Über Änderungen bei den Lohnersatzleistungen informiert sein
Weitere Änderungen im Arbeitsrecht
- AGG-Rechtsprechung: Diskriminierungen im Arbeitsrecht vorbeugen
- Über Änderungen bei Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung Bescheid wissen
- Neue Rechtsprechung zu Home-Office, Workation & Co.
- Aktuelle Regelungen zum Urlaubsverfall kennen
- Alles Wichtige zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die sich in kurzer Zeit einen Überblick über die aktuellen Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht verschaffen wollen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse betreffen zahlreiche Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts, über deren Einhaltung im Betrieb der Betriebsrat nach § 80 BetrVG zu wachen hat. In Fällen aktueller Gesetzesänderungen, die die Beteiligungsrechte des Betriebsrats oder seine Überwachungspflichten berühren, wird die Erforderlichkeit des Seminarbesuchs vom Bundesarbeitsgericht bejaht (BAG v. 31.10.73 AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG; Fitting 25. Aufl. RNr. 149 zu § 37 BetrVG).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.




