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Seminarinhalt
Erarbeitung einer Zielstrategie für den betrieblichen AuG
- Standortbestimmung: Analyse des Ist- und Bestimmung des Soll-Zustands
- Mitarbeitereinbindung als Kern der Mitbestimmung verstehen
- Farbe bekennen: Meinungsbildung im Gremium
- Mittel und Wege eines beteiligungsorientierten Konzepts kennen
- Augen auf: Hindernisse frühzeitig erkennen und zielorientiert auflösen
Umsetzung der erarbeiteten Zielstrategie im Betrieb
- Als BR die Initiativ- und Überwachungsrechte nutzen
- Wenn sich die Geschäftsführung querstellt: Umgang mit einem unwilligen Arbeitgeber
- Konflikte im Keim ersticken: Eskalationsstrategien und Methoden kennen
Wie die erfolgreiche Verhandlung mit dem Arbeitgeber gelingt
- Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für die Gesamtstrategie
- Schritt für Schritt den Gesamtleitfaden entwickeln und umsetzen
- Den Arbeitgeber erfolgreich von favorisierten Maßnahmen überzeugen
- Praxistipps: Wie Sie dem Arbeitgeber im Ton angemessen fachlich Paroli bieten
Die Kommunikation mit dem Arbeitgeber sicher beherrschen
- Die richtige Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Arbeitgeber
- So erzeugen Sie Verbindlichkeit mit und ohne Eskalation
- Argumentationshilfen gegenüber dem Arbeitgeber gezielt einsetzen
- Schreiben des Arbeitgebers analysieren und professionell beantworten
Unterweisungen der Belegschaft planvoll ausgestalten
- Verschiedene Unterweisungsmethoden kennen und gezielt anwenden
- Umfang und Inhalte der Unterweisung am Maßstab der GBU ausrichten
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere Betriebsratsvorsitzende und Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses, die bereits an den Seminaren Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 und Teil 2 teilgenommen haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).




