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Seminarinhalt
Anlässe und Ziele der Gefährdungsbeurteilung (GBU)
- Definition und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung kennen
- Perspektivenwechsel: die vier möglichen Betrachtungsweisen einer GBU
- Ohne Gefährdungsbeurteilung keine Mitbestimmung?
- Im Fokus: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Bedeutung für den BR
Das systematische Konzept der mitarbeiterorientierten GBU
- Einen Überblick über Struktur und Ablauf der GBU gewinnen
- Aus BR-Perspektive die GBU vorbereiten und organisieren
- Die GBU fachkundig durchführen und effektiv mitbestimmen
- So binden Sie die Belegschaft erfolgreich ein
- Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten und deren Wirkung kontrollieren
Der Nutzen von Gefährdungsbeurteilungen anhand von 5 Praxisbeispielen
- Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung
- GBU zum Umgang mit Lasten und zu manuellen Arbeitsprozessen
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
- Die GBU bei der Verwendung von Anlagen und Arbeitsmitteln
- Anlässe für eine GBU bei Gefahr- und Biostoffen
Handlungsmöglichkeiten des BR in Zusammenhang mit der GBU
- Sich die Rolle des BR bei der Gefährdungsbeurteilung vergegenwärtigen
- Die Möglichkeiten zur Mitbestimmung des BR kennen und nutzen
- § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Das sagt das BAG zur Mitbestimmung
- Als BR externe Hilfe in Anspruch nehmen: Unterstützungshilfen und Experten
Muster-Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung
- Anlass und Nutzen für eine Betriebsvereinbarung zur GBU
- Mindestvoraussetzungen und Inhalte kennen: Das alles gehört hinein!
- Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber taktisch vorgehen
Extra für Sie
Seminarablauf
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats mit Grundkenntnissen im AuG, insbesondere für alle Betriebsratsvorsitzenden und Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).






