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Seminarinhalt
Anlässe und Ziele der Gefährdungsbeurteilung (GBU)
- Definition und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung kennen
- Perspektivenwechsel: die vier möglichen Betrachtungsweisen einer GBU
- Ohne Gefährdungsbeurteilung keine Mitbestimmung?
- Im Fokus: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Bedeutung für den BR
Das systematische Konzept der mitarbeiterorientierten GBU
- Einen Überblick über Struktur und Ablauf der GBU gewinnen
- Aus BR-Perspektive die GBU vorbereiten und organisieren
- Die GBU fachkundig durchführen und effektiv mitbestimmen
- So binden Sie die Belegschaft erfolgreich ein
- Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten und deren Wirkung kontrollieren
Der Nutzen von Gefährdungsbeurteilungen anhand von 5 Praxisbeispielen
- Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung
- GBU zum Umgang mit Lasten und zu manuellen Arbeitsprozessen
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
- Die GBU bei der Verwendung von Anlagen und Arbeitsmitteln
- Anlässe für eine GBU bei Gefahr- und Biostoffen
Handlungsmöglichkeiten des BR in Zusammenhang mit der GBU
- Sich die Rolle des BR bei der Gefährdungsbeurteilung vergegenwärtigen
- Die Möglichkeiten zur Mitbestimmung des BR kennen und nutzen
- § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Das sagt das BAG zur Mitbestimmung
- Als BR externe Hilfe in Anspruch nehmen: Unterstützungshilfen und Experten
Muster-Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung
- Anlass und Nutzen für eine Betriebsvereinbarung zur GBU
- Mindestvoraussetzungen und Inhalte kennen: Das alles gehört hinein!
- Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber taktisch vorgehen
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Seminarablauf



Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats mit Grundkenntnissen im AuG, insbesondere für alle Betriebsratsvorsitzenden und Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).


