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Eine Betriebsratswahl braucht eine gute Vorbereitung.
In Betrieben mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist einer der ersten Schritte die Entscheidung für das geeignete Wahlverfahren.
Denn hier besteht gemäß § 14a Abs. 5 BetrVG die Möglichkeit, als Wahlvorstand durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vom normalen Wahlverfahren in das vereinfachte Wahlverfahren zu optieren. Eine entscheidende Weichenstellung für den weiteren Fortgang der Wahl, bei der wir Sie gerne unterstützen.

Sie erhalten unter anderem Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie ermitteln Sie die richtige Betriebsgröße?
  • Wie unterscheiden sich das normale und das vereinfachte Wahlverfahren?
  • Was sind die Vor- und Nachteile des jeweiligen Wahlverfahrens?
  • Welches Wahlverfahren passt zu welchem Betrieb?

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Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren rechtssicher gestalten
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