Sprecher des Wirtschaftsausschusses
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss sinnvoll strukturieren
Details
Der Sprecher des Wirtschaftsausschusses ist zwar im Betriebsverfassungsgesetz nicht explizit genannt, ohne ihn würde aber nicht viel laufen! Denn wer sollte sonst den Überblick behalten und das Gremium organisieren? Erfahren Sie in diesem Seminar, was zu Ihren Aufgaben als Vertreter des Wirtschaftsausschusses nach außen gehört und wie weit Ihre Befugnisse reichen.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Vertretung nach außen: Den WA gegenüber Unternehmer und Betriebsrat vertreten
- Hauptansprechpartner im WA: Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Informationen
- Unterrichtung des Betriebsrats: Unverzügliche Information über die WA-Sitzungen
- Zeit für WA-Arbeit: Freistellung für Vor- und Nachbereitung von Sitzungen
- Aufgaben und Kompetenzen im Wirtschaftsausschuss optimal verteilen
- Gesetzliche Regelungen Fehlanzeige: Sinn und Unsinn einer Geschäftsordnung
- Agiles Arbeiten im Wirtschaftsausschuss: Arbeits- und Projektgruppen bilden
- Nötige Sachmittel für eine angemessene Aufgabenwahrnehmung abrufen
- WA-Arbeit aus dem Home-Office: Sind Online-Sitzungen möglich?
- Informationsfluss sicherstellen: Erforderliche Unterlagen rechtzeitig anfordern
- Von der Einladung bis zum Protokoll: WA-Sitzungen korrekt durchführen
- Meinungsbildung im Gremium: Sind Beschlussfassungen nötig oder nicht?
- Schnittstellen zu anderen Gremien herausarbeiten
- Sich mit anderen Gremien austauschen und die Zusammenarbeit optimieren
- Gemeinsam Strategien entwickeln und maßgeblich Einfluss nehmen
- Vertrauensvoll zusammenarbeiten, sich aber nicht abspeisen lassen
- Was tun bei Meinungsverschiedenheiten zur wirtschaftlichen Lage?
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Wirtschaftsausschusssprecher sowie deren Stellvertreter.
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Schulungsanspruch
Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe, sofern sie dem Betriebsrat angehören, erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.
Sprecher des Wirtschaftsausschusses
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss sinnvoll strukturieren
Der Sprecher des Wirtschaftsausschusses ist zwar im Betriebsverfassungsgesetz nicht explizit genannt, ohne ihn würde aber nicht viel laufen! Denn wer sollte sonst den Überblick behalten und das Gremium organisieren? Erfahren Sie in diesem Seminar, was zu Ihren Aufgaben als Vertreter des Wirtschaftsausschusses nach außen gehört und wie weit Ihre Befugnisse reichen.
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Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe, sofern sie dem Betriebsrat angehören, erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.