Inhouse: Aufsichtsratswahl nach dem Mitbestimmungsgesetz
In Unternehmen mit über 2.000 Arbeitnehmern rechtssicher wählen
Die Komplexität des Wahlverfahrens zeigt sich schon daran, dass abhängig von der Arbeitnehmerzahl unterschiedliche Gesetze gelten. Das in Unternehmen mit über 2000 Arbeitnehmern geltende Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) hat seinerseits wieder drei Wahlordnungen (WOMitbestG). Umso wichtiger ist es, mit den Erkenntnissen dieses Seminars den Durchblick zu behalten.
Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Stellung und Aufgabe des Aufsichtsrats im Unternehmen - Überblick
- Über Größe und Besetzung des Aufsichtsrats Bescheid wissen
- Wahlschutz und Wahlkosten: Pflichten des Arbeitgebers kennen
- Geltungs- und Anwendungsbereich des MitbestG bei der Aufsichtsratswahl
- WOMitbestG: Unternehmen mit nur einem Betrieb
- WOMitbestG: Unternehmen mit mehreren Betrieben
- WOMitbestG: Konzern mit mehreren Unternehmen
- Betriebs-, Unternehmens- und Hauptwahlvorstand: Welcher ist der Richtige?
- Aufgaben und Pflichten des Wahlvorstands kennen
- Sitzungen des Wahlvorstands: Wann, wer und wie oft?
- Beschlüsse im Wahlvorstand rechtssicher fassen
- Die Wahl richtig einleiten: Wählerliste und Wahlausschreiben
- Beschäftigtengruppen: Aktives und passives Wahlrecht
- Besonderheiten bei der Delegiertenwahl kennen
- Wahlvorschläge sorgfältig prüfen und bekanntmachen
- Vorbereitung der Stimmzettel: Diese Angaben müssen rein!
- Stimmabgabe: Im Wahllokal und per Briefwahl korrekt wählen
- Stimmauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses
- Ordnung muss sein: Wahlniederschrift und Aufbewahrung der Wahlakten
- Wahlanfechtung: Anfechtungsgründe und -fristen kennen
Ihr
Seminarablauf
Der genaue Ablauf kann individuell vereinbart werden.
Gerne passen wir auch die hier angegebenen Inhalte an Ihre Wunschvorstellungen an.
Lassen Sie sich von unserem Inhouse-Team beraten! (Telefon: 08158 99720)
Inhouse: Aufsichtsratswahl nach dem Mitbestimmungsgesetz
In Unternehmen mit über 2.000 Arbeitnehmern rechtssicher wählen
Die Komplexität des Wahlverfahrens zeigt sich schon daran, dass abhängig von der Arbeitnehmerzahl unterschiedliche Gesetze gelten. Das in Unternehmen mit über 2000 Arbeitnehmern geltende Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) hat seinerseits wieder drei Wahlordnungen (WOMitbestG). Umso wichtiger ist es, mit den Erkenntnissen dieses Seminars den Durchblick zu behalten.
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Starter-Set
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