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Seminarinhalt
Herzstück Ihrer Beteiligungsrechte: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Beteiligungsrechte in Fragen betrieblicher Ordnung kennen
- Arbeitszeit und Überstunden interessengerecht regeln
- Urlaubsplanung - zukünftig nicht mehr ohne den Betriebsrat!
- Mobile Arbeit sinnvoll ausgestalten
- Verhaltens- und Leistungskontrollen durch technische Einrichtungen regulieren
- Mitspracherechte bei Lohn und Gehalt gewinnbringend nutzen
Mitwirkung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
- Einflussmöglichkeiten bei der Personalplanung nutzen
- Sich bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze einbringen
- Bei Richtlinien über die personelle Auswahl kompetent mitbestimmen
- Formulararbeitsverträge - auch hier hat der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden!
Ihre Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen kennen
- Bei Einstellungen und Versetzungen Ihre Beteiligungsrechte sinnvoll einsetzen
- Wann kann der Betriebsrat bei personellen Maßnahmen die Zustimmung verweigern?
- Rechte kennen und nutzen bei vorläufigen personellen Maßnahmen
Als Betriebsrat bei Kündigungen kompetent agieren
- Sich mit dem Anhörungsverfahren bei Kündigungen vertraut machen
- Bei Kündigungen konstruktiv und fristgerecht Bedenken äußern
- Unter welchen Voraussetzungen kann der Betriebsrat Kündigungen widersprechen?
- Kündigung von Betriebsratsmitgliedern: Nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats!
So setzen Sie Ihre Beteiligungsrechte effektiv durch
- Sachverständige und Rechtsanwälte ohne Kostenrisiko zu Rate ziehen
- Wo und wie können Gewerkschaften den Betriebsrat unterstützen?
- Einigungsstellenverfahren: So wird’s gemacht!
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht erfolgreich führen
- Wann drohen Zwangs- und Bußgelder?
Mit GBR, SBV, JAV kollegial und zielgerichtet zusammenarbeiten
Extra für Sie

- Musterschreiben für den Betriebsrat
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
Webinarablauf

Teilnehmerkreis
Dieses Live Webinar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht haben. .
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung geeignet.


