Fakten zum Seminar
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Vertrauensarbeitszeit
Wann sie sinnvoll ist und welchen Schutz die Kollegen brauchen
Die Vertrauensarbeitszeit ist attraktiv für Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer kann die freie Arbeitszeiteinteilung jedoch auch mit einem enormen Druck verbunden sein. Betriebsräte stehen hier vor der Aufgabe, oft unter hohem wirtschaftlichen Druck betriebsspezifische flexible Arbeitszeiten zu vereinbaren und für die Beschäftigten tragbare Kompromisse zu finden. In diesem Seminar lernen Sie, unter welchen Voraussetzungen die Vertrauensarbeitszeit funktionieren kann.
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- Arbeitsgesetze
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Seminarinhalt
- Mehr Freiheit bei der Arbeitseinteilung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Durch flexible Arbeitszeiten die Work-Life-Balance verbessern
- Unbezahlte Mehrarbeit durch nicht erfasste Arbeitszeiten
- Leistungsverdichtung, Überlastung, Burn-out
- Einbeziehung und Information der Beschäftigten
- Notwendige Rahmenbedingungen im Betrieb
- Unverzichtbare Schutzregelungen zum Schutz der Kollegen
- Für welche Art von Arbeitsplätzen ist Vertrauensarbeitszeit sinnvoll?
- Betriebsratsrechte bei Einführung und Gestaltung der Vertrauensarbeitszeit im Betrieb
- Zielvereinbarungen und Zielvorgaben mitbestimmen
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Sicherstellen von Standards der Mindestüberwachung
- Wichtige Regelungsinhalte zur Vertrauensarbeitszeit in einer Betriebsvereinbarung
- Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Pausen
- Notwendige Kontrollmöglichkeiten bei mehr Freiheit der Arbeitseinteilung
- Vereinbarkeit der neuen Arbeitszeiteinteilung mit Tarifvertrag und Gesetz
- Aktuelle Rechtsprechung zur Vertrauensarbeitszeit
- Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten?
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsräte aus allen Betrieben, in denen neue Regelungen zu freierer Arbeitszeiteinteilung eingeführt werden sollen oder bereits eingeführt worden sind.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
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Vertrauensarbeitszeit
Wann sie sinnvoll ist und welchen Schutz die Kollegen brauchen
Die Vertrauensarbeitszeit ist attraktiv für Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer kann die freie Arbeitszeiteinteilung jedoch auch mit einem enormen Druck verbunden sein. Betriebsräte stehen hier vor der Aufgabe, oft unter hohem wirtschaftlichen Druck betriebsspezifische flexible Arbeitszeiten zu vereinbaren und für die Beschäftigten tragbare Kompromisse zu finden. In diesem Seminar lernen Sie, unter welchen Voraussetzungen die Vertrauensarbeitszeit funktionieren kann.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).