Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR285-4905
Hotel
Steigenberger Hotel

Berliner Str. 85

80805 München

Von
02. Dezember 2024 14:00 Uhr
Bis
04. Dezember 2024 12:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.579,00 €
2. Teilnehmer
1.516,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
1.469,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

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Vertrauensarbeitszeit

Wann sie sinnvoll ist und welchen Schutz die Kollegen brauchen

Die Vertrauensarbeitszeit ist attraktiv für Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer kann die freie Arbeitszeiteinteilung jedoch auch mit einem enormen Druck verbunden sein. Betriebsräte stehen hier vor der Aufgabe, oft unter hohem wirtschaftlichen Druck betriebsspezifische flexible Arbeitszeiten zu vereinbaren und für die Beschäftigten tragbare Kompromisse zu finden. In diesem Seminar lernen Sie, unter welchen Voraussetzungen die Vertrauensarbeitszeit funktionieren kann.

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Bis
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Bis
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1. Teilnehmer
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Jeder weitere Teilnehmer
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inkl. Kostenübernahmeerklärung

Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Mehr Freiheit bei der Arbeitseinteilung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Durch flexible Arbeitszeiten die Work-Life-Balance verbessern
  • Unbezahlte Mehrarbeit durch nicht erfasste Arbeitszeiten
  • Leistungsverdichtung, Überlastung, Burn-out
  • Einbeziehung und Information der Beschäftigten
  • Notwendige Rahmenbedingungen im Betrieb
  • Unverzichtbare Schutzregelungen zum Schutz der Kollegen
  • Für welche Art von Arbeitsplätzen ist Vertrauensarbeitszeit sinnvoll?
  • Betriebsratsrechte bei Einführung und Gestaltung der Vertrauensarbeitszeit im Betrieb
  • Zielvereinbarungen und Zielvorgaben mitbestimmen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Sicherstellen von Standards der Mindestüberwachung
  • Wichtige Regelungsinhalte zur Vertrauensarbeitszeit in einer Betriebsvereinbarung
  • Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Pausen
  • Notwendige Kontrollmöglichkeiten bei mehr Freiheit der Arbeitseinteilung
  • Vereinbarkeit der neuen Arbeitszeiteinteilung mit Tarifvertrag und Gesetz
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Vertrauensarbeitszeit
  • Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten?

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsräte aus allen Betrieben, in denen neue Regelungen zu freierer Arbeitszeiteinteilung eingeführt werden sollen oder bereits eingeführt worden sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

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Vertrauensarbeitszeit

Wann sie sinnvoll ist und welchen Schutz die Kollegen brauchen

www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Die Vertrauensarbeitszeit ist attraktiv für Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer kann die freie Arbeitszeiteinteilung jedoch auch mit einem enormen Druck verbunden sein. Betriebsräte stehen hier vor der Aufgabe, oft unter hohem wirtschaftlichen Druck betriebsspezifische flexible Arbeitszeiten zu vereinbaren und für die Beschäftigten tragbare Kompromisse zu finden. In diesem Seminar lernen Sie, unter welchen Voraussetzungen die Vertrauensarbeitszeit funktionieren kann.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR285-4905
Hotel
Steigenberger Hotel
Berliner Str. 85
80805 München
Von
02. Dezember 2024 14:00 Uhr
Bis
04. Dezember 2024 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.579,00 €
2. Teilnehmer
1.516,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.469,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Vor- und Nachteile von Vertrauensarbeitszeit
  • Mehr Freiheit bei der Arbeitseinteilung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Durch flexible Arbeitszeiten die Work-Life-Balance verbessern
  • Unbezahlte Mehrarbeit durch nicht erfasste Arbeitszeiten
  • Leistungsverdichtung, Überlastung, Burn-out
Wann funktioniert Vertrauensarbeitszeit?
  • Einbeziehung und Information der Beschäftigten
  • Notwendige Rahmenbedingungen im Betrieb
  • Unverzichtbare Schutzregelungen zum Schutz der Kollegen
  • Für welche Art von Arbeitsplätzen ist Vertrauensarbeitszeit sinnvoll?
Schutz der Mitarbeiter durch Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Betriebsratsrechte bei Einführung und Gestaltung der Vertrauensarbeitszeit im Betrieb
  • Zielvereinbarungen und Zielvorgaben mitbestimmen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Sicherstellen von Standards der Mindestüberwachung
  • Wichtige Regelungsinhalte zur Vertrauensarbeitszeit in einer Betriebsvereinbarung
Vertrauensarbeitszeit und geltendes Arbeitszeitrecht
  • Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Pausen
  • Notwendige Kontrollmöglichkeiten bei mehr Freiheit der Arbeitseinteilung
  • Vereinbarkeit der neuen Arbeitszeiteinteilung mit Tarifvertrag und Gesetz
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Vertrauensarbeitszeit
  • Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten?

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsräte aus allen Betrieben, in denen neue Regelungen zu freierer Arbeitszeiteinteilung eingeführt werden sollen oder bereits eingeführt worden sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels

Mercure Hotel Wiesbaden City - Wiesbaden, Courtyard by Marriott - Dresden, Pentahotel - Kassel, Adina Apartment Hotel Hamburg Speicherstadt - Hamburg, Mercure Hotel An den Salinen - Bad Dürkheim, Leipzig Marriott Hotel - Leipzig

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).