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Seminarinhalt
Wichtiges Wissen im Urlaubsrecht
- Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag: Welche Anspruchsgrundlage gilt?
- Urlaubsdauer, Wartezeit, Teilurlaub, Übertragung von Urlaub
- Widerruf bereits genehmigten Urlaubs - ist das möglich?
- Erkrankung im Urlaub: Was gilt und was müssen Arbeitnehmer beachten?
- Urlaubsabgeltung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Aktuelle Rechtsprechung zu Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen
- Hinweispflichten des Arbeitgebers: Was gehört zwingend hinein?
Besondere Arten von Urlaub
- Schutzpflichten des BR: Zusatzurlaub für besondere Arbeitnehmergruppen
- Voraussetzungen für Sonderurlaub bei persönlicher Verhinderung kennen
- Bildungsurlaub ist Ländersache: Unterschiedliche Voraussetzungen beachten
Mitbestimmung bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen
- Regelungen zur Beantragung von Urlaub festlegen
- Aufstellen eines Urlaubsplans und Zahl der zusammenhängenden Urlaubstage
- Kollisionsfälle: Welche Personengruppen haben grundsätzlich Vorrang?
- Sonderurlaub und unbezahlter Urlaub: Wiederkehrende Fragestellungen regeln
Weitere Mitbestimmungsrechte beim Thema Urlaub
- Als Betriebsrat Lage und Dauer von Betriebsferien mitbestimmen
- Auch ohne Kollektivbezug: Festlegung des Urlaubs in Streitfällen
- Handlungsmöglichkeiten des BR bei Ablehnung von Urlaub
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung "Urlaub"
- Möglichkeiten und Grenzen einer Betriebsvereinbarung "Urlaub"
- Muster-BVs analysieren und wichtige Regelungen herausarbeiten
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die mit der Thematik "Urlaubsregelung" betraut sind.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis beschriebenen Betriebsräte erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.



