Seminarinhalt
Wichtiges Wissen im Urlaubsrecht
- Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag: Welche Anspruchsgrundlage gilt?
- Urlaubsdauer, Wartezeit, Teilurlaub, Übertragung von Urlaub
- Widerruf bereits genehmigten Urlaubs - ist das möglich?
- Erkrankung im Urlaub: Was gilt und was müssen Arbeitnehmer beachten?
- Urlaubsabgeltung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Aktuelle Rechtsprechung zu Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen
- Hinweispflichten des Arbeitgebers: Was gehört zwingend hinein?
Besondere Arten von Urlaub
- Schutzpflichten des BR: Zusatzurlaub für besondere Arbeitnehmergruppen
- Voraussetzungen für Sonderurlaub bei persönlicher Verhinderung kennen
- Bildungsurlaub ist Ländersache: Unterschiedliche Voraussetzungen beachten
Mitbestimmung bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen
- Regelungen zur Beantragung von Urlaub festlegen
- Aufstellen eines Urlaubsplans und Zahl der zusammenhängenden Urlaubstage
- Kollisionsfälle: Welche Personengruppen haben grundsätzlich Vorrang?
- Sonderurlaub und unbezahlter Urlaub: Wiederkehrende Fragestellungen regeln
Weitere Mitbestimmungsrechte beim Thema Urlaub
- Als Betriebsrat Lage und Dauer von Betriebsferien mitbestimmen
- Auch ohne Kollektivbezug: Festlegung des Urlaubs in Streitfällen
- Handlungsmöglichkeiten des BR bei Ablehnung von Urlaub
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung "Urlaub"
- Möglichkeiten und Grenzen einer Betriebsvereinbarung "Urlaub"
- Muster-BVs analysieren und wichtige Regelungen herausarbeiten
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die mit der Thematik "Urlaubsregelung" betraut sind.
Schulungsanspruch
Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis beschriebenen Betriebsräte erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.


