Seminarinhalt
Hintergrundwissen: Eingruppierung und Leistungslohn
- Welche Rolle spielt die Stellenbewertung?
- Wichtige Grundbegriffe: Grundentgelt, Leistungsentgelt und Zulagen
- Gibt es überhaupt eine gerechte Entlohnung?
- Tücken der tariflichen Eingruppierung
- Besonderheiten nach dem Entgelttransparenzgesetz
Eingruppierungsrecht: So finden Sie die richtige Entgeltgruppe
- Die Bewertung der Arbeit
- Unterscheidung von summarischer und analytischer Arbeitsbewertung
- Gesamtbetrachtung des Arbeitsplatzes hinsichtlich seiner Wertigkeit
- Arbeitsbewertung anhand verschiedener Bewertungsstufen
- Subjektive (personenbezogene) Tätigkeitsmerkmale
Korrigierende Rückgruppierung und ihre Bedeutung in der Praxis
- Ist eine Rückgruppierung überhaupt zulässig?
- Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
Ihre Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat bei der Vergütung
- Umfang der Mitbestimmung: Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG
- Informationsbeschaffung
- So nutzen Sie Ihr Initiativrecht
- Reichweite der Mitbestimmung
- Ihre Mitbeurteilungsrechte bei Ein- und Umgruppierung
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim Leistungslohn
- Taktisches Vorgehen bei der Einführung neuer Entlohnungssysteme
- Chancen und Risiken neuer Leistungsentlohnungssysteme
- Gleichbehandlungsgrundsatz und Gehaltsgerechtigkeit
- Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zum Leistungslohn
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Ihr Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
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Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder aus allen Betrieben, in denen ein Tarifvertrag Anwendung findet.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.