Tarifrecht spezial: Besonderheiten bei AT-Angestellten

Tarifrecht spezial: Besonderheiten bei AT-Angestellten

Als BR gezielt auf die speziellen Bedürfnisse der Belegschaft eingehen

4,6(418)

Außertariflich Angestellte sind eine wachsende Gruppe von Beschäftigten. Ihre Vergütung wird nicht vom Tarifvertrag erfasst, da ihre Tätigkeit höher bewertet wird als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe. In diesem Seminar lernen Sie die Rechtsstellung von AT-Mitarbeitern kennen und erhalten praktische Tipps zur Ausgestaltung wirkungsvoller Betriebsvereinbarungen.

Seminarinhalt

  • AT-Angestellte und leitende Angestellte
  • Abgrenzung, Kriterien der Zuordnung - Rechtsprechung

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. Starter-Paket
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Seminarablauf

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen der AT-Angestellten befasst sind. Was für die Tarifangestellten im (Haus-)Tarifvertrag festgelegt ist, kann für die AT-Angestellten weitgehend durch eine BV geregelt werden.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse erfüllen im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG die Kriterien der Erforderlichkeit.

Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,6

63.64% Weiterempfehlung

418 Bewertungen

4,5
Seminarinhalt
4,7
Referent
4,4
Praxisrelevanz
4,5
Lernzuwachs

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