Seminare

Schwerbehindertenvertretung Teil 1

Kompetent starten als SBV – Ihr Wissen für eine erfolgreiche Amtszeit!

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Als SBV oder Stellvertreter sind Sie die Stimme Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen. Doch welche Rechte haben Sie, wie organisieren Sie Ihre Arbeit effektiv, und wer sind Ihre Ansprechpartner? In diesem Seminar erhalten Sie praxisnahes Wissen, praktische Tipps und rechtssichere Grundlagen, damit Sie von Anfang an souverän und kompetent handeln können. Jetzt anmelden und stark für Ihre Kollegen eintreten!

Seminarinhalt

  • Wahl und Amtszeit; besonderer Kündigungsschutz
  • Freistellung von der Arbeit für Aufgaben der SBV
  • Benachteiligungsverbot; ungestörte Amtsausübung - was tun bei Verstößen?
  • Besonderheiten beim stellvertretenden Mitglied der SBV

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Praxiskommentar SGB IX
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Unsere Lernformate

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
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Webinar

  • Flexibel und ortsunabhängig
  • Keine Reise- und Hotelkosten
  • Fragen live über Teams stellen
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Inhouse

  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
  • Ort, Thema und Termin flexibel
  • Einheitlicher Wissensstand

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.

Schulungsanspruch

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

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92.21% Weiterempfehlung

5.686 Bewertungen

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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
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Lernzuwachs