Schwerbehindertenrecht - Update

Schwerbehindertenrecht - Update

Topaktuelles Wissen praxisnah erklärt

4,5(13)

Das Schwerbehindertenrecht entwickelt sich stetig weiter. Bleiben Sie hier am Ball und frischen Sie Ihr Wissen regelmäßig auf, um Ihre (schwer-)behinderten Kollegen bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus haben Sie in diesem Webinar die Möglichkeit, sich über Ihre Erfahrungen mit Kollegen auszutauschen. So stärken Sie Ihre Handlungskompetenz.

Seminarinhalt

  • Welche Gesetze sind neu und was bedeutet dies für die betriebliche Praxis?
  • Über zu erwartende Änderungen frühzeitig Bescheid wissen

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Praktische Tasche

Webinarablauf

Technische Hinweise

Für die Teilnahme am Webinar werden ein PC oder Laptop mit Internetzugang sowie Lautsprecher benötigt. Ein Headset und eine Webcam werden empfohlen, um eine gute Audioqualität sicherzustellen und eine aktive Beteiligung zu ermöglichen. Die Teilnahme ist bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus möglich.

Die Durchführung der Webinare erfolgt über Microsoft Teams. Die Teilnahme ist direkt über einen aktuellen Browser möglich, auch ohne eigenes Microsoft-Konto oder installierte Teams-App. Microsoft Teams bietet verschiedene Funktionen zur Unterstützung eines barrierefreien Zugangs. Die Zugangsdaten zum Webinar werden etwa 14 Tage vor Beginn per E-Mail versendet.

Teilnehmerkreis

Dieses Webinar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.

Schulungsanspruch

Das Webinar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,5

100% Weiterempfehlung

13 Bewertungen

4,6
Seminarinhalt
4,5
Referent
4,4
Praxisrelevanz
4,2
Lernzuwachs