Seminarinhalt
- Der Schriftführer ist für die gesamte Korrespondenz im Betriebsrat zuständig.
- Jedes Gespräch mit dem Arbeitgeber muss protokolliert werden.
- Protokolle des Betriebsrats können alle interessierten Mitarbeitern einsehen.
- Was nicht protokolliert ist, gilt nicht.
- Das Protokoll der letzten Sitzung muss zu Beginn der nächsten Sitzung genehmigt werden.
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Schriftführer des Betriebsrats und deren Stellvertretungen, die entsprechende Kenntnisse neu erwerben oder auffrischen möchten. Das Seminar wendet sich insbesondere auch an alle Betriebsratsvorsitzenden, die für die inhaltlich und rechtlich korrekte Einladung zur Sitzung verantwortlich sind, sowie an Sekretäre des Betriebsrats.
Schulungsanspruch
Dieses Webinar ist kostenlos. Die Teilnahme ist nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr


