Kostenloses Webinar: 5 hartnäckige Schriftführer-Mythen

In diesem kostenfreien Webinar räumen wir mit 5 hartnäckigen Mythen rund um das Amt des Schriftführers auf:

  • Der Schriftführer ist für die gesamte Korrespondenz im Betriebsrat zuständig.
  • Jedes Gespräch mit dem Arbeitgeber muss protokolliert werden.
  • Protokolle des Betriebsrats können alle interessierten Mitarbeitern einsehen.
  • Was nicht protokolliert ist, gilt nicht.
  • Das Protokoll der letzten Sitzung muss zu Beginn der nächsten Sitzung genehmigt werden.

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Fundiertes Wissen für Sie als Schriftführer

Schrift­füh­rer Teil 1
Protokollführung rechtssicher meistern
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