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Seminarinhalt
Psychisch überlastete Mitarbeiter erkennen und ansprechen
- Früh- und Spätsymptome psychischer Überlastung erkennen
- Nicht wegschauen, Betroffene ansprechen und Unterstützung geben! Aber wie?
Leitfaden für Gespräche mit psychisch belasteten Mitarbeitern
- Das A und O: Vertrauen zu den Betroffenen aufbauen
- Zeitpunkt und andere Rahmenbedingungen richtig wählen
- Schwierige oder emotionale Situationen souverän meistern
- Gewusst wie: Herstellen von Rollenklarheit
- Raster für ein strukturiertes, lösungsorientiertes Gespräch - so gelingt’s!
Was folgt nach dem Gespräch?
- Die Rolle des Betriebsrats als Vermittler und Problemlöser beleuchten
- Einzelfall oder nicht? Sinnvolle Maßnahmen für den gesamten Betrieb ableiten
- Geheimhaltungspflichten kennen und beachten
Als BR mit Belastungen aus den Gesprächen gesund umgehen
- Mit eigener Betroffenheit umgehen und sich die Rolle des BR vor Augen führen
- Strategien individueller Abgrenzung zum Selbstschutz erlernen
- Möglichkeiten zum Abbau von Belastungen kennen
Betroffenen außer- und innerbetriebliche Hilfen aufzeigen
- Chancen und Grenzen der Hilfe durch den Betriebsrat
- Netzwerk für Betroffene und Helfer: Beratungsstellen und Notfalladressen
- Externe Beratungsleistung in Krisen: Das Employee Assistance Program (EAP)
- Erfahrungsaustausch in Selbsthilfeorganisationen erleben
Extra für Sie

- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Seminarablauf



Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die auf eine Verbesserung der belastenden Situation am Arbeitsplatz hinwirken wollen und die Seminare "Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil 1 und 2" besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX auch zu den Aufgaben der SBV, die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb zu überwachen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die der Erhaltung der psychischen und physischen Integrität der Arbeitnehmer gegenüber arbeitsbedingten Beeinträchtigungen dienen. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.


